"Dürfen auch Laien das heilige Abendmahl halten?"
"Dürfen auch Laien das heil. Abendmahl austheilen?
Vater Stillings / Lebensende. Lebensende,
beschrieben von seinem Enkel
Wilh. Heinrich El. Schwarz,
Dr. der Philos. und jetzigem Stadtpfarrer bei der evang. Protestant.
Gemeinde zu Mannheim.
(Zweite etwas umgeänderte Auflage 1835.)
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wird ausführlich des letzten Abendmahls (Nachtmahls) von Jung-Stilling gedacht. Es heißt hier u. a.:
„nachdem er uns in seiner gewöhnlichen Güte gefragt, ob wir nichts gegen sein jetziges Vorhaben hätten, das h. Abendmahl mit uns zu halten, und nachdem ihm sein ältester Sohn die Bedenklichkeiten darüber benommen, zumal in dieser nächtlichen Stunde nicht wohl der einzige Geistliche der reformirten Gemeinde zu Karlsruhe (damals war noch nirgends eine Evang. Kirchenvereinigung vollzogen), auch ein ehrwürdiger Greis, herzu gerufen werden konnte, und als er auch unser Wohlgefallen und unsern Dank für dieß sein patriarchalisches Unterfangen erfahren hatte, ließ er uns knieen, entblößte sein Haupt, faltete die Hände, und mit aller Kraft des Geistes und und [sic] des Glaubens, welche sich in seiner Stimme nochmals ausdrückte, betete er ungefähr also:“
Im Ausstellungskatalog von 1990 liest man S. 250 von Gerhard Schwinge dazu:
„Kurz vor seinem Tod teilte er den Seinen das Abendmahl aus und segnete sie - nach rein evangelischen Grundsätzen als christlicher Patriarch.“
Auch Sulpiz Boisserée notiert 1816-04-06 in seinem Tagebuch „Der alte Jung ist gestorben, hat auf seinem Tod-Bett den Kindern das Abendmahl ausgeteilt.“
Zu diesem Thema erschien 1827 der folgende Aufsatz:
"Dürfen auch Laien das heil. Abendmahl austheilen?
Der fromme Jung=Stilling fehlte, als die Stunde seines Heimgangs nahte, mit geliebten Verwandten und Freunden das Gedächtnißmahl Jesu, indem er selbst die Segensworte über Brod und Wein aussprach. Vielfach wurde damals darüber gestritten, ob er recht gethan habe, oder nicht. Einige wollten ihn zu einem Priester der weitverbreiteten stillen Gemeinde machen; Andere entschuldigten sein Benehmen dadurch, daß er, obgleich nicht zum kirchlichen Dienste geweiht, doch hier, ohne Tadel zu verdienen, das Hauspriesteramt habe verwalten können. Gewiß bleibt nicht leicht Jemand ohne Rührung, bei der Schilderung jenes Familienfestes, und der edle Mann, voll Liebe zu Gott, zu Jesu und seinen Brüdern wirkte auch ohne Zweifel so glücklich auf die Gemüther der Seinigen, daß die guten Eindrücke der Handlung nicht leicht verlöschen werden. Dennoch möchten wir, was er that, nicht billigen. Es fehlte ihm ja nicht an ehrwürd. Freunden in dem geistl. Stande, selbst nicht an Verwandten, welche ihre frommen Gefühle mit ihm hätten theilen und wechseln können, wie die der musterhaften Abendmahlsfeier des scheidenden Greises, in dem Buche: „das Abendmahl des Herrn,“ so herrlich geschieht. Warum entzog er sich der gewohnten christlichen Ordnung durch eine Abweichung von der Regel, welche wenigstens den Schein des Sonderbaren an sich trägt? Wir wollen es nicht geistlichen Stolz nennen, aber eine Eigenheit war es doch, welche wahrscheinlich aus seinen früheren religiösen Ansichten hervorgegangen ist. Allerdings bestimmt Jesus nicht, daß die Apostel das Mahl des Gedächtnisses seines Todes einsegnen und austheilen sollen, sondern er sagt nur: „thut solches zu meinem Gedächtnisse!" Auch mögen nicht ausschließlich die vertrauten Schüler des Herrn immer die heil. Weihe verrichtet haben, als man täglich das Brod brach hin und wieder in den Häusern der ersten Christen. Allein da die kirchliche Gesellschaft mehr geordnet und verbreitet wurde, übertrug sie weise die Verwaltung der Sacramente den zu ihrem Amte förmlich berufenen Lehrern, wie auch später mit der Copulation und Confirmation geschah. Der christliche Lehrer, wenn er als Liturg auftrat, konnte, gleichsam als Priester, als Vermittler zwischen Gott und Menschen, bei der heil. Handlung, angesehen werden, zumal, seitdem man die Opferidee mit derselben verband. Er vertrat die Stelle Jesu, betete für die Gemeinde und verhieß den würdigen Theilnehmern Gnade von Gott durch Jesum, den Gekreuzigten. Nur da, wo auf solche Art eine geheiligte Person die hehrste aller christlichen Religionshandlungen verrichtete, durfte man hoffen, Einheit und Gleichförmigkeit erhalten, sowie auch den gebührenden Anstand am beßten beobachtet zu sehen. Ueberdieß gehört das heil. Abendmahl, als Hauptmittel, die gemeinsame Andacht zu beleben, und die brüderliche Liebe der Freunde Jesu zu stärken, in die öffentlichen Versammlungen der Gemeinde. Was würde aus der kirchlichen Gemeinschaft werden, wenn jeder Hausvater, welcher dem seligen Jung an Frömmigkeit gleichzustehen glaubt, wie er, in seinem Familienkreise das hl. Abendmahl halten wollte? Vornehmlich wäre bei dem gegenwärtigen weitverbreiteten Hange zum Conventikelwesen zu befürchten, daß immer mehr Kirchlein in der Kirche entstehen, folglich auch die Bande des kirchlichen Lebens immer mehr gelöst werden möchten. Indessen lassen sich nichtsdestoweniger Fälle denken, in welchen auch Laien das heil. Abendmahl austheilen können, ohne das sie Tadel verdienen. Wer sich mit wenigen gleichgesinnten Brüdern in einem nicht christlichen Lande befände, entfernt von jeder kirchlichen Verbindung, aber Sehnsucht nach jener Seelenspeise fühlte, könnte man dem verargen, daß er sie aus der Hand eines Freundes zu empfangen wünschte, welcher nicht Geistlicher wäre? Oder wäre es nicht eben so zulässig, ja noch weit zulässiger, als die sogenannte Nothtaufe durch Laien ist, welche doch im Grunde nur auf abergläubischen Vorurtheilen beruht, wenn ein Kranker, welcher keinen Prediger erreichen könne, irgend einen christlichen Bruder bäte, ihn mit den Stärkungsmitteln des Glaubens, der Liebe und der Hoffnung zu versehen? Daß, nach Einsegnung des Predigers, in dem siebenjährigen Kriege, irgendwo, als eine Schlacht bevorstand, preußische Befehlshaber von höherem Range den Kelch herumreichten, habe ich gelesen, kann aber Namen, Zeit und Ort nicht mehr angeben. Sie verrichteten das Amt der Diakonen auf eine ehrenvolle, gewiß unanstößige Art, wenn sie christliche Helden waren. Weniger bekannt ist aber wohl, daß es in den lutherischen Kirchen, noch zu Ende des 16. Jahrhunderts, z. B. in mehreren Gemeinden des Nassauischen, Sitte war, den Kelch durch Gerichtsmänner, oder die Schultheiße austheilen zu lassen. Diese Männer vertraten, sagt ein Visitator 1594, die Stelle des Caplans."
In einem Aufsatz „Ueber das allgemeine Priesterthum aller Gläubigen“ in einer in Riga 1847 erschienenen Zeitschrift meint der unbekannte Autor:
„Ich erinnere mich einer Broschüre über die letzten Stunden des wackern Jung=Stilling gelesen zu haben, worin beschrieben wird, wie er auf dem Sterbebette sich Brod und Wein geben ließ und es, nachdem er das Sakrament eingesegnet hatte, selbst genoß und an die Seinen austheilte. Auf mich wenigstens hat dieser Bericht einen peinlichen Eindruck gemacht.“
Gemeint ist sicherlich:
„Heinrich Stillings / Alter. / Eine wahre Geschichte. / Oder / Heinrich Stillings Lebensgeschichte / Sechster Band. / - [eL 12 mm] / Herausgegeben nebst einer Erzählung von / Stillings Lebensende / von dessen Enkel Wilhelm Schwarz, / Doct. d. Philos. u. Candid. d. Theol. / - [eL 11 mm] / Hierzu ein Nachwort von / Dr. F. H. C. Schwarz, Großherzogl. Bad. / Kirchenrath, Prof. d. Theol. zu Heidelberg. / Mit einem Kupfer. / - [eL 58 mm] / Heidelberg, / bey Mohr und Winter / 1817. [nur bei unbeschnittenen Exemplaren:] Das Kupfer wird nachgeliefert.“ S. 62 f.
Diese „Abendmahlszene“ wird in Rezensionen zitiert.