Ohne die Mithilfe von Wolfgang Rasch (1921-2010) hätte die „Jung-Stilling-Chronik“ sowie die hier vorliegende web-site nicht erstellt werden können. Der Aufsatz zeigt auch, unter welchen Bedingungen in der „Vorzeit“ gearbeitet werden musste; heute gibt es das Internet.

 

 

 

Wolfgang Rasch



Jung-Stilling und die Orden der Freimaurer und der Illuminaten (1991, leicht gekürzt)

 

Ehe das 18. Jahrhundert zu Ende ging, konnte ein bestimmter deutscher Leserkreis schon von Jung-Stilling selbst erfahren, daß er „gewöhnlicher Freimaurer ...“gewesen war, „... welches zu der Zeit soviel hieße, als nicht Illuminat seyn ...“Den Artikel fand Gotthilf Stecher (1887-?) in. der Zeitschrift Eudaemonia, Band 4, Stück 5, S. 456 f. und zitierte ihn 1913 in Palaestra CXX, S. 133. Aufgeführt wird Eudaemonia im GV alt, Band 35, S. 141 wie folgt: [...]

Der Herausgeber der Zeitschrift, E. A. A. von Göchhausen (1740-1824), ein Vetter von Louise von G. (1752-1807), der „Thusnelda“, der die Erhaltung des Textes von Goethes Urfaust zu danken ist, war hauptamtlich als sachsen-weimarischer Beamter - als Kollege Goethes also - in Eisenach tätig. Sicher hat das Ehepaar Jung-Stilling ihn auf seinen Reisen nach Herrnhut 1803 und 1804 dort aufgesucht.

Dem Artikel, rezitiert von Otto W. Hahn 1988, S. 374, kann entnommen werden, daß Jung-Stilling seine Tätigkeit als Freimaurer schon nach dieser Zeit aufgab, denn er schrieb; „Bei dem Sturm aber, der in Bayern über den Orden erging, legten auch die wahren Freimaurer in der Pfalz ihren Hammer nieder, ich kam also außer Verbindung, und habe nunmehr auch keine Neigung mehr, in Verhältnisse dieser Art mich einzulassen.“ Gemeint Ist hier das Verbot des Illuminatenordens 1784 im vereinigter Kurfürstentum Bayern-Pfalz, während in den übrigen Ländern des damals noch bestehenden Heiligen Römischen Reichs dieses Verbot natürlich nicht galt.

Jung-Stilling war also nicht Illuminat, sondern Freimaurer. Sein Eintritt in diesen Orden dürfte kurz nach dem Tod seiner ersten Frau, Christine geb. Heyder (+ 18.10.1781) gewesen sein. Dies kann aus einem autobiographisch zu deutenden Abschnitt in seinem Roman Theobald (1784) geschlossen werden.

Für die erste Zeit in Heidelberg (1784-1787) läßt sich ebenso wenig eine Tätigkeit Jung-Stillings in einem Orden belegen wie für seine Zeit in Marburg (1787-1803). Allerdings hat er Verbindungen zu Freimaurern – aber welcher bekannte Zeitgenosse war keiner - und zu Illuminaten gehabt, z. B. zu dem Freimaurer (von 1772-1780) und späteren Illuminaten Adolf von Knigge (1752-1796).

In Marburg ist es sogar zu einer sehr engen Verbindung mit einem ehemaligen Illuminaten gekommen, mit dem cand. theol. Christoph Karl Kröber, dem Hofmeister der an der dortigen Universität studierenden drei Grafen Stolberg-Roßla: August Friedrich Bodo Christian (geb.. 25.09.1768), Carl Erdmann Ludwig (geh. 1769) und Christian Georg (geb. 16.4.1770). Alle vier erscheinen in der Matrikel unter dem 23.10.1787. Kröber war schon vorher in Neuwied, wo die drei Halbwaisen - ihre Mutter starb am 5.03.1772 in Frankfurt - am Hofe ihres Onkels, des Grafen Friedrich Alexander zu Wied (1737-1791), aufwuchsen, ihr Lehrer.

Kröber - Pseudonym in der Lebensgeschichte: Raschmann - gehörte dem dortigen großen Kreis der Illuminaten an, wie R. van Dülmen 1975 darlegte, der - wie G. Stecher - Kröbers Ordensnamen nennt; Agia. Otto W. Hahn klagte 1988 (S. 699), daß „... seine Gestalt noch ziemlich im dunkeln -... sei. Ein wenig können wir sie „... aus der geheimnisvollen Verborgenheit herausholen ...“ durch die Matrikeln der Universitäten Marburg ( s. o.), Tübingen und Leipzig. Geboren wurde Kröber in dem Vogesenort Sainte-Marie-aux-Mines (PLZ F-68160). Mit 17 bezog er die Universität Tübingen als Student der Theologie- (imm. 20.09.1769). Die Tübinger Matrikel nennt nicht nur den deutschen Namen seines Heimatortes Markirch, sondern auch Namen und Beruf des Vaters: Casimir Fridericus, leitender Angestellter („... praepositua ...“) im Bergbau. Am 15.10.1790 wurden er und zwei Grafen Stolberg-Roßla - der dritte Bruder, Carl Erdmann Ludwig, starb am 20.06.1790 - an der Universität Leipzig immatrikuliert.

Daß Kröber im Jahre 1793 eine im Juli 1765 geborene von Urff heiratete, teilte 1819 „der Strieder“ mit (genau: Strieders Nachfolger K. W. Justi) allerdings ohne Vornamen (STRIEDER Bd. 18, S. 310 nennt den Vornamen!). Den erfahren wir aus dem GV alt: Caroline (auf Grund der von ihr übersetzten „Mathilde“). Kröber starb 1803 oder kurz vorher; in diesem Jahre zog seine Witwe mit den beiden Söhnen nach Marburg (Strieder 18).

Obwohl sich Jung-Stilling von den beiden Orden distanzierte, muß sein Verhältnis zu den drei Grafen und ihrem Hofmeister sehr eng gewesen sein. Z. B. war Kröber einer der Paten des am 11.05.1790 geborenen Sohns Maximilian Franz Hans Carl Christian Albrecht, des sechsten Kindes aus seiner Ehe mit der Wiesbadenerin (get. 21.06.1760) Maria Salome gen. Selma von St. George. (Die Bibliothek ihres Großvaters Franz v. St. George (1686-1730) wurde im März 1730 von der Vormundschaftsregentin Charlotte Amalie von Nassau-Usingen (1680-1738) angekauft und „... 1744 mit der Regierung nach Wiesbaden verlegt ...“- so K. E. Demandt 1980 – und ist der Grundbestand der heutigen Hessischen Landesbibliothek.

Vor dieser familiären Verbindung begleiteten die vier Studenten, wie dem Neuen Nekrolog der Deutschen, Jg. 24, 1846 (1848), entnommen werden kann, in den Michaelisferien 1787 das Ehepaar Jung bis Frankfurt.

Wenig später traf man sich in Neuwied. Allerdings wird in diesem Nachruf auf August Friedrich Botho Christian, Grafen von Stolberg-Roßla und Ortenberg (+ 8.12.1846) Kröber nicht namentlich genannt. Zu seinen Lebzeiten wurde er im Zusammenhang mit Jung-Stilling zuletzt von diesem selbst erwähnt, und zwar im Notizbuch aus den Jahren 1778-1813 (GAB, 1990, MHEKR, S. 99). Jung-Stilling gedenkt am 12.09.1790 seiner Geburtstagsfeier vom Vorjahr: „... Beleuchtung meines Catheders (,) Kröbers Rede“. Schon 1788 war „die gräflich Stolbergische Tischgesellschaft ...“, d. h. die drei Grafen mit ihrem Hofmeister Kröber bei der abendlichen Geburtstagsfeier im Hause Jung-Stillings anwesend. Nun, 1790, bezieht sich der Tagebucheintrag: „... Viel Besuch. Grafen von Stolberg ...“nur noch auf zwei Brüder und ihren Hofmeister. Wahrscheinlich war schon ein wenig Abschiedsstimmung spürbar; das nächste Semester war ja in Leipzig vorgesehen.

Über den theologischen Inhalt des Verhältnisses von Jung-Stilling zu Kröber gab Hahn 1988 auf Seite 498 Auskunft. Allerdings ist es wahrscheinlich, daß der Beginn der Bekanntschaft früher war als nach der Rückkehr Jung-Stillings von seiner Frühjahrsreise 1788 zum Schwager Jacob Albrecht Hohbach (1749-1815) und seiner Ehefrau Sophie Franziska geb. St. George (1753-?)), denn die vier Studenten hörten ja schon im Wintersemester 1787/8 bei ihm. - Obwohl der Autor die Ausführungen von R. van Dülmen 1975 (1977) kennt, bezeichnete er Kröber als Freimaurer und nicht als Illuminaten. Das mag seinen Grund darin haben, daß zum Zeitpunkt der Bekanntschaft Jung-Stillings mit Kröber und den drei Grafen Stolberg-Roßla der Orden der Illuminaten seine Tätigkeit auch außerhalb von Pfalz-Bayern eingestellt hatte, und zwar aus eigene Initiative:

Rundschreiben des Grafen Johann Martin zu Stolberg-Roßla (+ 8.10.1795), des von Weishaupt eingesetzten Nationaloberen des Illuminatenordens, von Ende April 1785 aus Neuwied an alle Vorsteher von Niederlassungen dieses Ordens, gedruckt bei Hansen, Joseph: Quellen zur Geschichte des Rheinlandes ..., I, 1931:

(...; Fotomontage):

„Die Schicksale, welche unsere Verbindung seit einiger Zelt in verschiedenen Gegenden Deutschlands erdulden mußte 1), sind Ihnen alle zur Genüge bekannt. Sie dienen zu einem traurigen Beweis, daß der Zeitpunkt noch lange nicht herbeigekommen sei, wo Tugend und Wahrheit vor Gefahren und Verfolgung sichern. Mit Kummer und Betrübnis haben unsere Oberen wahrgenommen, daß es übelgesinnten Menschen gelungen ist, selbst Regenten gegen unsere Verbindung aufzubringen und den Arm der Gerechtigkeit gegen Männer zu bewaffnen, die von keinem ändern Verbrechen wissen, als daß sie zu einer Gesellschaft gehören, deren ganzes Gesetzbuch Menschenliebe, allgemeines herzliche Wohlwollen, gottgefälliger Gehorsam gegen die Obrigkeit, Treue im Amte, kurz alle Pflichten des Christen und Bürgers in den deutlichsten und bündigsten Ausdrücken lehrt. Niemals hätten unsere Oberen bei solchen Gesinnungen vermuten können, daß jemand ihrer Verbundenen in Gefahr geraten würde, bloß darum verdächtig oder unglücklich zu werden, weil er sich zu ihren Lehrsätzen bekennt. Allein da es leider die Erfahrung bestätigt und sie nie dergleichen Opfer verlangten, so haben sie zu Vermeidung ähnlicher Vorfälle für nötig erachtet, uns zu bevollmächtigen, Sie von allen Pflichten, die Verschwiegenheit ausgenommen, zu entbinden, welche Sie beim Eintritt in unsere Verbindung übernommen haben. Sie erwarten, daß Sie alle in Händen habenden Schriften an die Behörde zurückgeben, sich aller ferneren Arbeiten enthalten, übrigens aber nach wie vor beweisen werden, durch die persönlichen Wege der Belehrung, des Musters und des guten Beispiels in Ihren Kreisen Licht, Tugend, Menschenliebe und Rechtschaffenheit zu verbreiten und den Grundsätzen unseres Bundes, die ohnehin schon der Schöpfer jedem von uns mit unvertilgbaren Zügen ins Herz schrieb, auch fernerhin treu zu verbleiben ²).

Die Anm. zu diesem Text lauten:

1) Die ganze Reihe der Verboten, welche Kurfürstt Karl Theodor von Pfalz-Bayern gegen die Illuminaten und Freimaurer erließ, ist von A. Pauls a. a. O. S. 150 ff. abgedruckt.

2) Die  Tätigkeit des Illuminatenordens hat seit diesem Erlaß aufgehört (Forestier a. a. O. S. 600 ff.; Pauls, Düsseldorf S. 98 ff.; Pauls, Aachen S. 441 ff.). Allerdings wurde von gegnerischer Seite in den folgenden Jahren. oft behauptet, der Orden bestehe im Geheimen weiter, und besonders die Rosenkreuzer behaupteten das noch im J. 1788 (Forestier a. a. O. S. 613, 616). In Gotha, wohin Weishaupt geflüchtet war, wurde eine Zeitlang daran gedacht, den Orden wieder aufleben zu lassen; es kam indessen nicht dazu.

In der Festschrift zum 200jährigen Bestehen der am 13.05.1785 im Karlsruher Hause des Prof. Dr. phil. Friedrich Wilhelm Wucherer gegründeten Freimaurerloge Carl zur Einigkeit wird neben Johann Georg Schlosser (1739-1799) u. a. auch Jung-Stilling als Mitglied aufgeführt. Diese Drucksache ist natürlich kein authentischer Beleg für eine Tätigkeit Jung-Stillings als Freimaurer in Karlsruhe; ein solcher konnte bisher nicht beigebracht werden.

Anmerkung zur Eudaemonia:

Ein Reprint des Liechtensteiner Verlags Kraus, Nendeln, 1972, ist „... aus dem Programm genommen ...“, nachdem der „... Titel vollständig vergriffen ...“ war. Dies ist besonders deshalb schade, weil sicher auch andere Beiträge Jung-Stillings würden festgestellt werden können, die er mit seinem Zeichen P + x (GAB, 1990, MHEKR, S. 109) versehen hat.

Der Verfasser wird versuchen, ein Exemplar über Fernleihe einzusehen und dann wieder berichten.

Nachlese zu: Jung-Stilling und die Orden der Freimaurer und der Illuminaten

Etwa zwei Monate nach Abgabe des roten Fernleihzettels trafen die sechs Bände der Eudämonia bei der Hessischen Landesbibliothek ein. (Me: Ludwig Adolf Christian von Grolman[n], geb. Gießen 5.12.1741, n. A. 1742, gest. ebd. 25.12.1809; nach Allg. Handbuch der Freimaurerei S. 562 Hrsg. der Eudämonia.)

Trotz Reprint war die Benutzung im Lesesaal vorgeschrieben, die Leihfrist auf vierzehn Tage beschränkt. So verfügte der Besitzer der Bände, die UB Bremen.

Außer dem von Stecher erwähnten Beitrag Jung-Stillings (Marburg den 20ten May 1797) befindet sich im 5. Stück des 1. Bandes, S. 369-390, ein mit dessen Sigel gezeichneter: Über die Revolutionssucht der deutschen Weiber.

Sind im ersten Band fast alle Beiträge mit Sigeln unterzeichnet, so findet sich in den übrigen Bänden kaum ein Hinweis auf den Verfasser.

Im 4. Band, S. 188 f. ist Asmus, d. i. Matthias Claudius, zu erkennen.

Der 5. Band (1797) enthält auf S. 215 ff. einen Beitrag betitelt: Rezept gegen die Spielsucht. Vätern und Erziehern zum Versuch vorgelegt. Sein Verfasser wird nicht genannt, aber er hat einige autobiographische Hinweise eingeflochten. Paßt schon der Titel zu Jung-Stilling als Verfasser, so wird diese Vermutung durch diese Hinweise zur Grewißheit. „... Bei einem Aufenthalt auf einer der berühmtesten deutschen Universitäten ...“ - da wird wohl Straßburg gemeint sein.

Dann werden noch „... drey Brüder ...“erwähnt, von denen zwei Zwillingsbrüder waren. Die Matricula generalis major der Universität Straßburg nennt sie uns: Friedrich Jacob und Johann Gottfried Roederer, sowie Johann David als dritten (vgl. Anlage). Also ist der Verfasser einwandfrei identifiziert: Johann Heinrich Jung gen. Stilling. Ob dieser Aufsatz noch an anderer Stelle gedruckt ist, wissen andere sicher besser als

Wolfgang Rasch

7. Okt. 1991

Kopien:

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