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Zu diesem Thema gibt es eine erste Untersuchung,

 

Schwinge, Gerhard: Affinität und Aversion - Jung-Stillings Verhältnis zum Freimaurertum und zum Illuminatenorden. – In: Auf den Spuren von Jung-Stilling. Studien zu Johann Heinrich Jung-Stilling (1740-1817). Freundesgabe für Alfred Klose zum 70. Geburtstag. Herausgegeben im Auftrag der Jung-Stilling-Gesellschaft zu Siegen. Siegen: Jung-Stilling-Gesellschaft (1998. – ISBN 3-928984-21-7.) S. 45-65,

 

die Stecher, Geiger (1963) und Sam (1993) – alle beziehen sich auf das „Lehrbuch der Staats=Polizey=Wissenschaft“ – auswertet und hier einige Ergänzungen erfahren kann.

 

Michael Schippan: Zwei Romane Jung-Stillings in Russland („Theobald oder die Schwärmer“ und „Das Heimweh“). Siegen: J. G. Herder-Bibliothek e. V. 2000 = Schriften der J. G. Herder-Bibliothek Siegerland e. V. Bd. 33, S. 59 ff.

Bisher nicht berücksichtigt wurde

a) die Bedeutung von Johann Jakob Friedrich Ladomus (und dessen Beziehungen zu Mieg) 

b) folgende Briefstelle:

  • 1812-02-05 schreibt Jung: „Vor kurzem war ein Russischer Freymaurer bey mir, der Kayserliche Kammerherr von Balk, [Piotr [Pierre, Peter] Fedorovitch Balk-Polev (1777-1849)] ein Mann von drey und dreysig Jahren, aber ein vortreflicher Mann. Er durchreist Europa, er war auch in Paris, Strasburg, und in der Schweiz; wenn Du das Buch vom Herrn von Lapuchin [Lopouchine; Jean-Vladimirovitch Lopoukhine: Jean-Vladimirovitch Lapoukhine] kennst, quelques Traits de l’Eglise interieure, so kennst Du auch das Wesen der Russischen ächten Freymaurerey, diese ist auch die Meinige. Ihr Tapis [freimaurerische Symboltafel in Teppich-Form] ist das Titulkupfer zu jedem Buch. Der Herr sey mit Dir und deinem ewigen Bruder“.
  •  

c) folgende Briefstelle:

1797-10-28 Jung-Stilling schreibt aus Marburg an „Siechel“, sicherlich Lesefehler für Siebel: „ich hab am Maynzer Hof niemand als was am Herrn Coadjutor hängt und dieser selbst ist mein Freund“; Dalberg, der Koadjutor von Mainz nannte sich als Freimaurer Crescens = der Wachsende.

 

Nur wenigen Eingeweihten ist der Text bekannt, den Wolfgang Rasch anläßlich der von v. Göchhausen herausgegebenen Zeitschrift „Eudämonia“ verfaßt hat. Er sei hier wiedergegeben.

 

Gliederung dieser web-site:

 

Einleitung

Quellentexte:

    „Theobald“-Roman, Bd. 2, 6. Hauptstück, S. 157 ff. siehe hier.

     „Lehrbuch der Staats=Polizey=Wissenschaft

            Einleitung


            Paragraphen


            Jungs Literaturhinweise zum Thema

     Scenen ... 1799-09-22/1801

 

Einleitung

Tatsächlich wissen wir wenig zu diesem Thema; sicher ist aber, dass – wie in einem Logenverzeichnis von 1778 aufgelistet – es in Straßburg die Logen „La Candeur“ und „La parfait Silence“, (beide zu den vereinten deutschen Logen gehörend), „La parfaite Amitié“ (französisch); 1750: „St. Louis d’Alsace“, 1754: „La Constance“, 1758: „La Modeste“ und 1760: „Loge Heredon“; die letzten vier stehen im englischen Kalender gibt. Gleichzeitig gibt es in Marburg die Logen „gekrönter Löwe“ (zu den vereinten deutschen Logen gehörend), „Drei Loewen“ (englisch) und „La parfaite Union“ gibt, die erste gegründet 1767, die zweite 1769 und beide stehen in der englischen Liste; zur dritten werden keine Angaben gemacht.

In Straßburg war man sicherlich chancenlos, nicht Freimaurer zu werden bzw. zu sein, wenn man bei Lobstein oder Spielmann studierte. Jung kam auch mit Johann Gottfried Herder zusammen, und Herder war in Riga Freimaurer geworden, und „ohne noch den dazu erforderlichen Grad erlangt zu haben, sehr bald Secretär der Loge“ (Lenning). – Vielleicht gibt eine Freimaurerschaft auch ein Erklärung für den Ausdruck „Bruder Herzog“.

 

Vielleicht gibt auf einem Brief von Jungs Vater aus dem Jahr 1768 das Siegel einen Hinweis, denn hier könnte es sich auch freimaurerische Symbole handeln. Der Spezialforschung sei dieser Hinweis zur Recherche gegeben.

 

Für Jung waren die Freimaurer sicherlich nicht ohne Interessen, wenn Gerhard Cronenberg 1782 meint:

„Heil sey dieser Gesellschaft [der Freimaurer]! die durch das Band der Freundschaft und wahrer Bruderliebe sich untereinander auf das einstimmigste und festeste verbindet, alle als Brüder anzusehen, und sich in aller Noth beyzustehen; kein Unterschied der Nationen, oder sogenannten Religionen, findet dabey statt, wer sich nur zur geheiligten Lehre Jesu bekennet.“

Jungs Korrespondent Ernst August Anton von Göchhausen schreibt über sich:

„Ich bin Freymaurer, und darf sagen: nicht von gestern her. Ich bin noch mehr, und bekenne es, absichtlich, hier laut: Christ bin ich.“

 

1781 oder 1782 wird in Kaiserslautern die Loge „Karl August zu den drei flammenden Herzen“ gegründet. Sicherlich wird ihr als Freimaurer auch Jung-Stilling angehört haben, ein Nachweis fehlt aber – wie auch zur Loge vieles unbekannt ist (Lenning; Wilhelm Kreutz).

1819 läßt Friedrich Heldmann dies in seinem Werk ergänzen:

„Im Grossherzogthum Baden war einst die Maurerei sehr im Flor, und es gab Logen in Karlsruhe, Freiburg, Bruchsal, Mannheim und Heidelberg. Im Jahr 1808 entstand zu Mannheim ein Grossorient von Baden, und ein Jahr darauf ein grosser Landeslogenverein zu Karlsruhe. Der am 10. Juni 1811 verstorbene Grossherzog gehörte selbst der Brüderschaft an, sein Nachfolger aber liess im Jahr 1812 alle Logen schliessen.“

 

1784 und erneut am 2. März 1785 werden die Logen durch Karl Theodor in Bayern verboten. Klugerweise verhielt sich Jungs so, wie er es in seinem „Lehrbuch“ (s. u.) darstellt. - Jedoch:  Konrad Friedrich Uden (1754-1823) verzeichnet 1785 für das Jahr 1786 noch  „Jung, Johann (Stilling)“ im Kalendarium zum 12. September.

Gegen die Freimaurer und Illuminaten – ungleich in ihrer Erscheinung – folgte eine weitere Ordre am 1785-08-16.

 

Im Karlsruher Haus der Prof. Dr. phil. Friedrich Wilhelm Wucherer wird 1785-05-13 die Freimaurerloge Carl zur Einigkeit gegründet. Die Festschrift zum 200jährigen Bestehen der Loge nennt unter den Mitgliedern neben Johann Georg Schlosser (1739-1799) auch Jung-Stilling. Ein authentischer Beleg für die Mitgliedschaft konnte noch nicht erbracht werden.

In Marburg ist es sogar zu einer sehr engen Verbindung mit einem ehemaligen Illuminaten gekommen, mit dem cand. theol. Christoph Karl Kröber, dem Hofmeister der an der dortigen Universität studierenden drei Grafen Stolberg-Roßla. Dazu sagt der Aufsatz von Wolfgang Rasch einiges.

Wo man hinsieht: Überall gab es Freimaurer in Jungs Leben. Seine Kontrahenten Hellmann in Magdeburg und Engelbert vom Bruck in Elberfeld waren es auch.

Bruck dichtete: „Plaudereyen, / Spöttereyen, / Liebt der Maurer nicht; / Ewig standhaft schweigen, / Spöttern auszuweichen, / Ist des Maurers Pflicht. /// Nächtlich schwärmen, / Taumelnd lermen, / Darf der Maurer nicht. / Sich mit Anstand freuen, / Lasterfeste scheuen, / Ist des Maurers Pflicht.“

Von Friedrich Christian Laukhard (1758-1822) erscheinen 1798 die „Annalen der Universität zu Schilda“ mit Teil 1. Der Minister befragt hierin den Herrn Schneller:

„Minister: Was hält der Herr von den Illuminaten?

Schneller: Der Herr Professor Jung zu Marburg hat mich belehrt, daß die Illunimaten große, abscheuliche Ketzer seyen, die man ausrotten müsse.“

 

1787 wird Johann Heinrich Jung durch ein Reskript des Landgrafen Wilhelm IX. von Hessen-Kassel zum öffentlichen ordentlichen Professor der „Oekonomie- Finanz- und Cameral-Wissenschaften“ an die Universität Marburg berufen. Wilhelm IX. „war einer der prominentesten und höchstrangigen deutschen Freimaurer seiner Zeit.“ Aber auch Wilhelm IX. erließ 1793-11-08 das Edikt gegen die Geheimen Gesellschaften

 

Und grundlegend war Jungs Meinung:

Jung-Stilling schreibt 1797-05-06 aus Marburg an Steinkopf in der Christentumsgesellschaft zu Basel (aufgelistet in Briefe S. 23):

„Wer also sein tiefes sittliches Verderben gründlich und lebendig erkennt, dadurch gedrungen seine Versöhnung und Vereinigung mit Gott ganz und allein im Leyden und Sterben Christi sucht und findet, und dann den Heiligen Geist und seine Gnaden Würkungen ganz und allein zum Prinzip seines Lebens und Wandels macht, der sey unser Bruder, er mag dann noch nebenher Mystiker, Alchymist, Freymaurer, Herrnhuter - kurz er mag dann noch nebenher seyn was er will. Dies sey unser Regulativ zur Geistesvereinigung.“

Vgl. Joseph Schauberg (1808-1866) meinte: „Von dem Christenthum und von der Freimaurerei gilt gleichmässig das alte Kirchenlied: Vater deines Geistes Wehen“.

Sicherlich bleibt so gültig, was Gerhard Propach veröffentlichte: In Jungs Brief vom 1806-12-04 an Engelbert vom Bruck in Krefeld heißt es:

„Mein Theuerster Herr vom Bruck! Mit der Freymaurerey bin ich schon längst fertig; ich fand da nicht was ich suchte Freund! Die reine lautere Wahrheit sey allein unser Ziel und edle Bruderliebe das Band unserer Vereinigung.

 

Dennoch ist auch später noch ein Anklang an die Freimaurerei zu vermerken, wie es hier dargestellt werden soll.

So fragt Prinz Karl von Hessen-Kassel am 1805-03-03 an:

„Haben Sie keine Bekanntschaft in Nürnberg unter den dortigen ersten Maurer Bbr.? Die + ist <nun> zu mir getretten, und von mir [üdZ] (neu) eingerichtet worden. Das scheinen helldenckende Köpfe zu seyn! Ist Ihr Verleger kein FreyMaurer, sonst hatte er es Ihnen wohl geschrieben.“

 

Vgl. Katalog 1990, S. 256, F 5 zum bereits in den „Sendschreiben“ und von Vömel edierten Brief vom 1795-12-10 von Landgraf Karl, Prinz zu Hessen-Kassel (Bruder des regierenden Wilhelm IX.) an Jung-Stilling; auch dessen Brief vom 1795-09-15.

 

In Marburg war Jung von Freimauern umgeben.

Christoph Ullmann wurde als Sohn des späteren Marburger Oberrentmeisters Johann Friedrich Ullmann aus Hofgeismar und der Marien Elisabeth Bode, Tochter des Platzmajors Johann Christoph Bode, geboren. – [Georg ?] Christoph Ullmann, geb. Kassel 11.05. (n. A. 12.06.) 1773; gest. Marburg 18.01.1849, ist der Bruder des Mineralogen und Prof. d. Staatswiss. Johann Christoph Ullmann (3.09.1771-6.08.1821). Wie dieser war er Mitglied der Marburger Freimaurerloge Marc Aurel zum flammenden Stern. 1834 wurde er „wegen besonderer Verdienste um das allgemeine Wohl“ Ehrenbürger der Stadt Marburg. 

Schon im November 1811 hatte Jung-Stilling aus Karlsruhe an Friedrich Rudolf Saltzmann geschrieben (aufgelistet in Briefe  S. 47):

„In Ansehung Deiner Freymaurerey, suspendire ich mein Urtheil: denn ich kenne sie ja nicht. Noch einmal unser beyder Führung ist verschieden, aber sie führt zu einem Ziel, und wo ich das finde, da finde ich einen Bruder oder Schwester in Christo.“

Zur Korrespondenz mit Saltzmann/Salzmann siehe hier!

 

Jung-Stilling schrieb schon am 1810-11-04 (nach Jacques Fabry 1810-11-01) an Johann Friedrich von Meyer (Briefe S. 467-468) über Saltzmann:

Saltzmanns „Vorurtheil für sich rührt aus einer geheimen Verbindung her, die er mit einem wahrhaft merkwürdigen Mann in Lyon hat, dessen Name mir jezt nicht einfällt.“

 

Schwinge gibt hierzu keine Anmerkung, während Geiger St. Martin vermutete. Da Lyon erwähnt wird, ist sicherlich an Jean-Baptiste Willermoz zu denken; geb. Lyon 10.07.1730, gest. ebd. 29.05.1824.

 

Saltzmann war für Jung – und umgekehrt – eine Informationsquelle (vgl. die Auseinandersetzung über die Schicksale der Juden). So bittet Saltzmann am 1810-09-02:

„Erlaube auch, dich an dein Versprechen zu erinnern, mir den Verfasser des Hirtenbriefs an die Freymaurer & zu melden.“

 

Hirtenbrief [angeblich des Christian Heinrich Karl Graf von Haugwitz] an die wahren und ächten Freymaurer alten Systems. 5785 [1785], o. O. [Leipzig: Adam Friedrich Böhme] VII, 248 S., 8°. – Siehe dazu: [Johann Aloys Schneider (1752-1818)] Etwas über den Hirtenbrief an die wahren Freymaurer des alten Systems, Herrn D. Semler [Johann Salomo Semler (1725-1791)] gewidmet. (Germanien 5786;  [= Leipzig: Böhme 1786, 96 S.]. In: Allgemeine deutsche Bibliothek 1789, 86. Bd., 2. St., S. 593-598. - [10] Bl., 96 S.; 8°. Wolfstieg, A. Freimaurer. Lit. 33633. – Rez. des „Etwas über den Hirtenbrief“ in ALZ August 1787, Sp. 502-504. – Zum „Hirtenbrief“ vgl. S. 440 ff. in: Der Signatstern oder die enthüllten sämmtlichen sieben Grade der mystischen Freimaurerei nebst dem Orden der Ritter des Lichts für Maurer und die es nicht sind aus dem Nachlaß des verstorbenen hochw. Bruders W... [Johann Christoph von Woellner], Band 5

 

Jung-Stilling schreibt am 1815-12-23 aus Karlsruhe an Friedrich Rudolf Saltzmann (Briefe S. 579-580) über Frau von Krüdener und meint:

„Es ist erschreklich, da hilft kein Warnen, kein Ermahnen. Ich bitte Dich aber bey Maurers Pflicht nichts davon gegen irgend jemanden zu entdeken. Ich habe wichtige Gründe blos den Zuschauer abzugeben, bis ich reden darf und kann.“

Schon zuvor klang Freimaurerisches durch:

In einem Brief aus Karlsruhe 1815-03-16 an Saltzmann (aufgelistet in Briefe S. 53) schrieb Jung:

„Den Brief vom Pfarrer Luz hab ich richtig erhalten, ich danke auch für die Fr. M. Rede, gegen die ich freylich nichts ein zu wenden habe.“

 

Jules Keller veröffentlichte 2001 diesen Brief von Lutz an Jung – nach diesem Schlussteil hat Oberlin den Brief durch Salzmann zur Kenntnis erhalten – und erläutert in Klammern:

„ab. Hed. Erhalten, (ab hedera. Freimaurername F. R. Saltzmanns)

 

(Man siehe auch den Brief vom 1815-01-12 in Briefe S. 563-565. – Im Brief vom 1812-02-05 aus Karlsruhe an Friedrich Rudolf Salzmann (nicht in der Briefedition) schreibt Jung:

„Vor kurzem war ein Russischer Freymaurer bey mir, der Kayserliche Kammerherr von Balk, ein Mann von drey und dreysig Jahren, aber ein vortreflicher Mann. Er durchreist Europa, er war auch in Paris, Strasburg, und in der Schweiz; wenn Du das Buch vom Herrn von Lapuchin kennst, quelques Traits de l’Eglise interieure, so kennst Du auch das Wesen der Russischen ächten Freymaurerey, diese ist auch die Meinige. Ihr Tapis ist das Titulkupfer zu jedem Buch. Der Herr sey mit Dir und deinem ewigen Bruder)“

 

[Petr Fedorovich Balk-Polev, 1777-23.05.1849.

 

Ivan Vladimirovič Lopuchin: „Quelques traits de l'Eglise intérieure, De l'unique chemin qui mène à la vérité, et des diverses routes qui conduisent à l'erreur et à la perdition. On y a ajouté un tableau abrégé du caractère et des devoirs du vrai Chrétien. – [Motto Joh 4, 21-23] Traduit du Russe. – Imprimé à Paris, en l’an 1801.“; auch: ... „à St. Pétersbourg, de l’Imprimerie Impériale, 1799.“].

 

Zur oben genannten Geheimhaltungspflicht liest sich in Jung-Stillings Brief vom 1812-01-20 an Spittler in der Christentumsgesellschaft (aufgelistet in Briefe S. 47):

„Von Palästina aus hört und sieht man nichts, bis daher durften sich die Juden weder in Jerusalem noch in dem Land anbauen, und die wenige die sich dort als Fremdlinge befanden, wurden schreklich hart gehalten. Da nun jezt so viele dorthinziehen, so müssen sie doch Erlaubnis dazu haben. Alles geht aber dort so geheim zu, als wenn sie alle Freymaurer wären.“

 

Diese Briefstelle findet sich unter der Überschrift „Briefauszug von einem Freund im südlichen Deutschland. (Den 21sten Jenner 1812.)“ in den „Sammlungen / für / Liebhaber / christlicher Wahrheit / und / Gottseligkeit“. 

Jung-Stilling schreibt 1811-10-25 aus Karlsruhe wohl an Johann Christian Wild und nicht an Johann Friedrich von Meyer („Bibel-Meyer“) in Frankfurt am Main, der bei diesem am 29.10. eingeht (Briefe S. 488-489):

„Daß Sie in zweyen so merkwürdigen Loquen [Loge; Freimaurerei ?] in Carlsruhe waren ist allerdings beherzigenswerth, und wir müßen in solchen Fällen mit Maria zu des Herrn Füßen sitzen, und aufhorchen was Er uns dabey zu sagen habe.“

 

Georg Christian Gottlieb von Wedekind (1761-1831), in der Briefedition nicht erkannt, trat 1787 in die eklektische Loge in Neuwied ein und gewann die Freimaurerei lieb. Wedekind meint: „Der eklektische oder der protestantische Christ und Freimaurer *) verwahrt sich ein eigenes bescheidenes Vernunfturtheil über Lehre, Symbole, Gebräuche, Kult,  Lithurgie, Geschichte u. s. w.

 

 

Quellen:

 

GM 9, 1800, S197 f.

GM 28, 1814, S. 364

 

 Lehrbuch der Staats=Polizey=Wissenschaft

 

Lehrbuch / der / Staats=Polizey= / Wissenschaft / Von Johann Heinrich Jung / der Weltweisheit und Arzneygelehrtheit Doctor, und / öffentlicher ordentlicher Lehrer der Oeconomie, Finanz= / und Cameral=Wissenschaft zu Marburg. / - / Leipzig, / in der Weidmannischen Buchhandlung / 1788. (Faksimile 1970)

 

In der autobiographischen Einleitung schreibt Jung S. XIX f.:

 

Als ich nun die Professoren zuerst

ihre Collegien lesen hörte, so wurde der Trieb in mir

unwiderstehlich, auch solche Collegien zu halten, und ich

beschloß daher, gleich den ersten Winter eine Lehrstunde

in der Philosophie zu geben; ich machte mein Vor=

haben bekannt, und bekam eine Menge Zuhörer, jezt

fieng ich an mich mit äusserstem Fleiß im öffentlichen

Reden zu üben, und so sezte ich mich auch in der

Weltweisheit immer fester. Nun fand ich aber auch

allmälig, daß die Leibniz=Wolfianische Philoso=

phie ausserordentliche Lücken habe, daher suchte ich

höhere Quellen, und fand sie auch. Unter allen

Wissenschaften die ich studiren muste, zogen mich die

Physik und Chymie besonders an, [...]“.

 

Im „Lehrbuch“ selbst finden sich folgende interessante Stellen:

§. 581

 

hier ist nun der Ort, wo ich

untersuchen muß, was von den geheimen Ge=

sellschaften zu halten sey, und wie sich die Poli=

zey dabey betragen müsse; darf sie sie dulten oder

nicht?

 

§. 582.

Unter dem Namen geheime Gesellschaft verstehe

ich eine Verbindung verschiedener Menschen, gemein=

schaftlich zu einem geheimen Zweck zu arbeiten; wo sich

also alle bey der Aufnahme durch einen feyerlichen Eyd

anheischig machen müssen, nicht zu entdecken, was in

ihren Versammlungen vorgeht. Die Grade der Ge=

heimhaltung können aber verschieden seyn: 1) wenn die

Existenz einer solchen Gesellschaft verschwiegen ghahelten

wird; 2) wenn man zwar weiß, daß es eine solche Gesell=

schaft besteht, auch wohl mehrere Mitglieder kennt, von

ihren Mitteln und Zwecken aber nichts wissen darf; und

3) wenn sich die Gesellschaft öffentlich versammelt, man

auch viele ihrer Mittel weiß, aber doch der eigentliche

Zweck nicht entdeckt wird. Die Freymaurer= und Ro= [Rosenkreuzer]

senkreuzerorden mit allen ihren Abstammungen ge=

hören hieher.

 

242     2. Abschnitt. Freyheits=Polizey.

§. 583.

Europa ist voll solcher Gesellschaften, und allent=

halben wo die Europäer leben und weben, in allen an=

dern Welttheilen, findet man Arten der Freymaurerey;

übe rihren moralischen und  politischen Werth wird Pro

und Contra geredet und geschrieben, und man ist sich

durchaus noch nicht einig über diese Sache; ich kenne

sie auf vielen Seiten, habe viele Erfahrungen gemacht,

bin aber völlig unpartheyisch, und will also den ge=

raden Weg der Wahrheit gehen, so wie es auch meine

höchste Pflicht ist. Die Wahrheit kan niemand be=

leidigen.

 

§. 584.

Ich komme noch einmal wieder auf die Frage

zurück: dürfen Unterthanen der regierenden Gewalt

entgegen würken, auch dann wann sie übel regiert?

Auf den ersten Anblick wird der Cosmopolite ja! sagen,

ich aber sage nein! Es bedarf ja nur eines ruhigen

Nachdenkens, um einzusehen daß das unmöglich an=

gehen kan: der beste Regant kan eine Parthie übelge=

sinnter oder auch wohlmeynender Unterthanen haben,

denen aber die besten Beglückungsanstalten nicht ein=

leuchten, und die sie würklich aus Mangel an Einsicht

für schädlich halten; es ist ja natürlich, daß alsdann

jene Parthey schlechterdings keine Gewalt haben darf.

 

§. 585.

Regiert aber ein Fürst wirklich übel, undm an

würkt ihm entgegen, so stellt er sich natürlicher Weise

zur Gegenwahr; die Collisionen die aber dadurch ent=

stehen, die Gefahren, in welche man die Staatsver=

fassung sezt, der zweifelhafte Ausgang der Sache, und

das unvermeidliche Unglück vieler, und manchmal

           sehr

 

3. Hpst. Polizey der regierenden Gewalt.    243

sehr unschuldiger Familien, machen allzusammen ein

weit gröseres Uebel aus, als eine schlechte Regierung.

Ich schliese also mit Recht, daß Unterthanen auf

keinerley Weise weder heimlich noch öffentlich der

rgierenden Gewalt entgegen würken dürfen. Ge=

ziemende dringende und das Unglück lebhaft schildernde

Vorstellungen sind das einzige zulässige Mittel. Man

vergleiche hiemit was ich oben §. 546 – 551. gesagt

habe.

 

§. 586.

Eine jede geheime Gesellschaft deren Zweck unbe=

kannt ist, kan die Verbesserung der Staatsverfassung

zum Zeck haben, kan den Plan haben, die Collegien

und höchste Stellen im Staat mit ihren Mitgliedern zu

besezzen, oder jene Männer an sich zu ziehen, um ihren

Zweck zu erreichen, u. s. w. ich sage – sie kan    es ist

möglich; da aber einer geheimen Gesellschaft, deren

Absichten unbekannt sind, niemand entgegen würken

kan, bis sie ihre Maasregel genommen hat, und so

stark geworden ist, daß man ihr nichtmehr widerstehen

kan, so darf der Regent unmöglich eine solchegeheime un=

bekannte Kraft im Staat dulten, die allemal, entweder

ihm oder seinem Volk, und injedem Fall beyden Thei=

len Verderben droht.

 

§. 587.

Dem allem ungeachtet hat der Freymaurerorden

schon lange geblüht, und fast in allen Staaten ruhig

seine Logen gehalten, ohne daß es den Regenten einfiel,

siezu stören, wenigstens war dieser Fall selten; und die

Geschichte lehrt uns, daß er durchgehends vielen Nuz=

zen, wenigstens keinen Schaden, und nirgends Ver=

wirrung in der Staatsverfassung gestiftet habe. Das

 

244     2. Abschnitt Freyheits=Polizey.

ist wahr, aber auch sehr begreiflich; denn als man den

Freymaurerorden gewahr ward, wo wahr er schon al=

lenthalben blühend, er bestand schon lang, die Glieder

welche sich als solche zu erkennen gaben, waren die ehr=

lichsten, musterhaftesten, vortreflichsten Männer, iher

waren wenige, man sahe, daß der Orden in so langer

Zeit der politischen Verfassung mehr genüzt als geschadet

habe, und die heiligsten Betheurungen solcher Ehren=

männer, daß ihr Zweck schlechterdings mit der Politik

nichts zu schaffen habe, überhaupt auch der christlichen

Religion niht entgegen würke, das alles zusammen ver=

ursachte, daß die Regenten eine Ausnahme von der

Regel machten, diesen ehrwürdigen Orden dulteten,

und sich zuweile so gar selbst in denselben aufnehmen

liesen.

 

§. 588.

Nun entdeckte man aber allmälig einen gewaltigen

Anwachs der Freymaurerlogen, ihrer wurden so viel

wie des Sandes am Meer; man sahe nun Freymaurer

vom besten und vom schlechtesten Character, Maurer die

sich gegen alle alte Observanz in den schnödesten Lüsten

wälzten, von der Speichelcur zur heiligen Loge

wanderten: Männer, die den feyerlichen Eyd, mit

dem Schwerd auf der Brust, auf den Kern des Neuen

Testaments, das Evangelium Johannis geschworen

hatten, und doch nicht einmal an einen Gott, ge=

schweige an Chrsitum glaubten; kurz man fand nun,

daß die Logen Schulen des Naturalismus, des Deismus,

Verschwörungen gegen die heiligste Grundfeste unseerr

Staatenverfassung, die wahre reine christliche Religion,

und wahre Geheimnisse der Bosheit enthielten. Darf

man jezt noch wohl fragen, ob man den Freymaurer=

orden so unbedingt, ohne weitere Vorsicht dulten dürfe.

           §. 589.

 

3. Hpst. Polizey der regierenden Gewalt.    245

§. 589.

So wie sich jezt die Sache verhält, deucht mir,

soll ein weiser, vernünftiger Fürst folgender Gestalt zu

Werke gehen: merkt er, daß eine Loge besteht, so er=

kundigt er sich vorzüglich nach ihren Vorstehern; sind

diese nun treue, rechtschaffene, der christlichen Religion

und dem Staat zugethane Männer, und findet er, daß

auch die mehresten Brüder brav und nicht ausschweifend

sind, so kan er entweder, wenn er Lust hat, sich selbst

aufnehmen lassen, und dann ist er sicher; oder wenn er

das nicht will, so kan er auch die ganze Sache mit

Stillschweigen übergehen, und nur insgeheim scharf

aufmerken, damit nichts Nachtheiliges vorgenommen

werden möge. Wenn aber ein Regent schlechterdings

keine Logen dulten will, so hat er nicht Unrecht.

 

§. 590.

Der ächte, wahre Freymaurer, der den wahren

Zweck seines Ordens noch weiß, thut wohl wenn er sich

jezt von allen Ordensverbindungen los macht, und für

sich allein fortwürkt; begegnet ihm ein wahrer Bruder

auf seinem wege, der das Bundessiegel an seiner Stirn

trägt, so drückt er ihm die Hand, sie stärken sich zu=

sammen in ihren heiligen Pflichten, schweigen, und

gehen ihres Weges. Das aber kan ich nicht bergen:

wenn ein edler, rechtschaffener Fürst sich eine

wahre Freymaurerloge errichtete, ich sage eine

wahre, in welche niemand als lang geprüfte vor=

trefliche Männer aufgenommen würden, mit denene

ere arbeitete, und die er alsdann zu seinen Geschäften

brauchte, so würde er einen Erfolg sehen, dessen

Glück er vorher nicht hätte ahnden können.

 

246     2. Abschnitt, Freyheits=Polizey.

§. 591.

Ein überaus groser Theil gelehrter, aufgeklärter,

auch wohl tugendhafter Männer besteht aus Deisten,

ein weit gröserer Theil zweifelt an der Wahrheit der christ=

lichen Religion, undnoch ein gröserer an der Gottheit

Christi: Da ich nun im Vorhergehenden öfters der Reli=

als unentbehrlich zu unserer Verfassung gedacht habe,

und deswegen von jenen Gattungen getadelt, und gar für

blödsichtig gehalten werden könnte, so will ich noch ein=

mal mein politisches Glaubensbekänntniß ablegen, ob

ich gleich hin und wieder in diesem Werk meine Ge=

danken geäußert habe. Dann aber will ich diese Sache

beruhen lassen.

 

§. 592.

Da der Deist keine göttliche Kraft zur Tugend

glaubt, so ist er nur dann tugendhaft, wenn entweder

in seinem Temperament keine mächtige Reize zum Laster

liegen; oder wenn ihn die Umstände so leiten, daß ihm

die Ueberwindung leicht wird; oder endlich, wenn sein

Verstand so durchdringend ist, daß er die Tugend in

aller ihrer Herrlichkeit anschaut, und also mit Manns=

kraft das Laster überwindet; indessen würkt die Bibel

wenig auf ihn, sie ist seiner Vernunft unterworfen, und

wenn er auch die Unsterblichkeit der Seelen, und einen

bessern Zustand nach diesem Leben glaubt, so hat er

doch keinen Begrif von den furchtbaren Strafen, die

in jenem Leben auf das Laster warten, nur allein

die Tugend selbst muß ihn mit ihren Reizen locken. In

allen diesen Stücken, ist der Socinianer mit ihm von

einerley Gesinnung. Kan dies alles wohl geläugnet

werden?

...

3. Hpst. Polizey der regierenden Gewalt     247

§. 593.

Wenn aber nun das alles wahr ist, und wenn

uns alle Erfahrung überzeugt, daß unter zehn tausend

Menschen kaum einer in dem Fall ist, als Deist oder

Socinianer tugendhaft zu seyn, weil obige Erforder=

nisse ausserordentlich selten angetroffen werden; ferner:

wenn der Glaube an einen Gottmenschen, der durch

seinen Geist noch immer an den Herzen  zur Besserung

fortwürkt, der die willige Ertragung der Leiden, das

Ringen nach Tugend, und die Tugend selbst über=

schwenglich belohnt, die Sünde aber erschrecklich be=

straft, und überhaupt der Glaube an eine Erlösung

durch Christum seinen Bekennern eine Kraft giebt wahr=

haft tugendhaft zu werden, diese Kraft mag nun En=

thusiasmus seyn oder nicht; was ist dann die Pflicht

des Gesezgebers, des Lehrers, des weisen Mannes,

und – des Freymaurerordens? Warlich! Warlich!

den Deismus und den Socinianismus so sehr zu hindern,

und die wahre, reine Bibelreligion ohne Verdrehung

nach dem wahren Wortverstand so sehr zu befördern,

als nur immer möglich ist. Doch gnug von diesem!

 

S. XLIV listet Jung dazu einige Schriftsteller auf:

 

Joh. Jacob Moser von Duldung der Freymaurergesellschaften; besonders in Rücksicht auf den Westphälischen Frieden. 1776.

 

Johann Jacob Moser (1701-1785): Von Geduldung der Freymaurer-Gesellschaften. Besonders in Rücksicht auf den Westphälischen Fri[e]den. [Frankfurt a. M.: Gebhardt] 1776. 44 S. – – Rez.: Nürnbergische gelehrte Zeitung S. 71, Nr. 29.

 

Von Plumenrek [sic] geoffenbarter Einfluß in das allgemeine Wohl der Staaten der ächten Freymaurerey u. s. w. Gegen Moser. Amsterdam 1777.

 

„Carl Hubert Lobreich von Plumenoek geoffenbarter Einfluß in das allgemeine Wohl der Staaten der ächten Freymäurerey aus dem wahren Endzweck ihrer ursprünglichen Stiftung erwiesen, und der Schrift des Kgl. Dän. Etaatraths Joh. Jac. Moers von Geduldung der Freymäurergesellschaften, besonders in Absicht auf den Westphälischen Frieden entgegen gesetzt; samt dem klar- und deutlichen Unterricht, das wahre rosenkreutzerische Astralpulver ächt zu bereiten und zum Besten des gemeinen Wesens wider fast alle Krankheiten zu gebrauchen.“ Amsterdam [d. i. Regensburg: J. L. Montag] 1779, 160 S. + 1 Bl. Errata, 8°. (Mikrofiche-Ausg. Münster UB, 1996.) Es wird auch angegeben 1. Aufl. 1777, 2. Aufl. 1779. – Seltene frühe Freimaurerschrift . Anlass war eine Schrift des berühmten Juristen J. J. Moser über die Frage, ob die Freimaurer als Geheimgesellschaft dem Staate gefährlich und daher zu verbieten seien. Weller, Druckorte I/112 (beide unter Ecker bzw. Eckhoffen). – Hans Karl Ecker und Eckhoffen auf Berg, geb. München 26.12.1754; war Gesellschaftskavalier des Herzogs Ferdinand von Braunschweig, seit dessen Tod privatisiert er. Hamberger/Meusel: Das gelehrte Teutschland Bd. 2, Lemgo 1796, S. 151-152: Hier wird neben den Daten und der Titelei unter seinen Schriften an erster Stelle dieses unter seinem Pseudonym genannt; Carl Hubert Lobreich von Plumenoek: Geoffenbarter Einfluß in das allgemeine Wohl der Staaten der ächten Freymäurerey, Amsterdam 1777; 2. Aufl. 1780. – Rez.: Allgemeine deutsche Bibliothek 1781, 47. Bd., 1. St., S. 154-177. – Als (Mit-)Autor wird auch genannt: Bernhard Joseph Schleiss.

 

Apologie des Ordens der Freymaurer. Philadelphia im Jahr 3882, d. i. 1778. Berlin 1778.

 

Apologie des Ordens der Frey-Mäurer. Von dem Bruder **** Mitgliede der ** schottischen Loge zu P* [= Johann August von Starck, 1741-1816.] Berlin, ... : Bey Christian Ludewig Stahlbaum 1778, 246 S., 8°. – Dass.: Zweite ganz umgearbeitete, und einzige authentische Ausgabe. Berlin, ... : Bey Christian Ludewig Stahlbaum 1783, [4] Bl., 246 S. – Neue ganz umgearbeitete, und einzige authentische Ausgabe. – Dass.: Zweite Ausgabe. Philadelphia [d. u. Königsberg: Kanter] 1772. [2] Bl., 136 S. Vorh.: FB Gotha: Phil 8° 00386/02: Philadelphia, im Jahr 5651. d. i. 3882. ... Königsberg bey Johann Jacob Kanter. 1772. – Dass.: Dass.: Philadelphia [d. i. Göttingen] 1769, 128 S., 8°. Hrsg. Alexander von Adlersheim. Auch Kassel 1770. – Mikro-Fiche-Ausgabe Köln UB 1996 vorh. – Dass.: Philadelphia [d. i. Königsberg: Kanter] im Jahr 5651, d. i. 3882. [1770]. 146 S. – Apologie des Francs-Macons par le Frère ***, membre de la Loge ** Ecoissoise de P* à Philadelphia l’an 5651 c'est-à-dire 3882. Philadelphia 1779. – Wolfstieg 23760

 

In unsern Tagen sind der Maurerschriften so viel,

daß ich keine Auswahl zu treffen weiß, man lese unter

andern den St. Nicaise, Antinicaise, Enthüllung

 

Johann August von Starck (1741-1816): Saint Nicaise oder eine Sammlung merkwürdiger maurerischer Briefe, für Freimäurer und die es nicht sind. Aus dem Französischen übersezt. 2. Aufl. Mit berichtigenden Anmerkungen von einer deutschen Hand. (Frankfurt a. M.: Fleischer) 1786. 3 Bl., 398 S. Zweite Auflage des deutschen Originals (der Titel ist laut Wolfstieg auf Französisch nie erschienen). Der evangelische Theologe J. A. von Starck richtet sich in seinem Roman vor allem gegen die Strikte Observanz des Hund'schen Tempelherren-Systems. Dieser Versuch der Einflussnahme auf die deutsche Freimaurerei rief eine Flut von Gegenschriften hervor (s. Wolfstieg II, 33449 ff.). – Wolfstieg II, 33448; Holzmann/B. IV,175.

 

[Christian Friedrich Kessler von Sprengseisen (Sprengseysen; 1730-1809)/Johann Christian Schubart von Kleefeld (1734-1787):] Anti-Saint-Nicaise. Ein Tournier im XVIII. [18.] Jahrhundert gehalten von zwey T***H*** [Tempelherren] als etwas für Freymaurer und die es nicht sind.. Leipzig: Friedrich Gotthold Jacobäer 1786-1787; T. 2. 1786 u. d. T.: Archimedes oder des Anti-Saint-Nacaise zweyter Theil mit der Silhouette des Verfassers [Kessler von Sprengseisen], XCII, 235 S.], T. 3 u. d. T.: Scala algebraica oeconomica oder des Anti-Saint-Nicaise dritter und letzter Theil; Forts. u. d. T.: Kessler von Sprengseisen, Christian Friedrich: Abgenöthigte Fortsetzung des Anti-St. Nicaise als eine Beleuchtung der von dem Herrn Oberhofprediger ... D. Stark herausgegebenen Krypto-Katholicismus in so fern er die strikte Observanz, ihre verehrungswürdigste Obere und mich anzugreifen für gut gefunden hat, 1788, 366 S., 8°. – Wolfstieg Nr. 33449-33451, 33455; Holzmann/Bohatta Bd.1, Nr. 2433. – Rez.: Keßler von Sprengseysen, C. F. abgenöthigte Fortsetzung des Anti-St. Nicaise. In: Allgemeine deutsche Bibliothek 1789, 88. Bd., 1. St., S. 246-254. – Siehe dazu auch: Beweis, daß das Buch Saint Nicaise der Religion, allen öffentlichen Staaten und auch den guten Sitten zuwider sei. An Herrn D. Biester. In: Berlinische Monatschrift 1786, S. 127-153. – August Siegfried Wilhelm von Goué (Hildesheim 2.08.1743, gest. Burgsteinfurt 26.02.1789): Bemerkungen über Saint-Nicaise und Anti-Saint-Nicaise, nebst einem Anhang einiger Freymaurer-Reden [...]. Leipzig: Jacobäer 1788. 164 S. – Goué war seit 1765 Hofgerichtsassessor in Wolfenbüttel, wo er seinen ersten Freimaurerorden, den Possenhaften Ritterorden gründete. 1771 als Braunschweigisch-Wolfenbüttelscher Legationsrat Gründung seines zweiten Ritterbundes, dem u. a. Goethe und Friedrich Wilhelm Gotter angehörten; 1786 Gründung einer weiteren eklektischen Loge Ludwig zum flammenden Stern.

 

 

des Weltbürgersystems, die Schriften eines Weis=

 

Ernst August Anton von Göchhausen (1740-1824): Enthüllung des Systems der Weltbürger-Republik. In Briefen aus der Verlassenschaft eines Freymaurers. Wahrscheinlich manchem Leser um zwantzig Jahre zu spät publizirt. Rom [d. i. Leipzig: Georg Joachim Göschen] 1786, XVI, 460 S., [1] Bl.; 8°. Wolfstieg, Nr. 23407; Holzmann/Bohatta Bd. 2, S. 24, Nr. 812. Weller, Die falschen und fingirten Druckorte, Bd. 1, S. 130. – Vorh.:  NLB Hannover: *8, A-Z8, Aa-Ff8. – BDL =  ISBN 3-598-50912-X. – Ders.: Aufschluß und Vertheidigung der Enthüllung des Systems der Weltbürger-Republik. Nebst einer Bitte an die Leser. Rom [d. i. Leipzig: Göschen] 1787. 288 S., [1] Bl. ; 8°; Wolfstieg, Nr. 23408; Holzmann/Bohatta Bd. 1, S. 119, Nr. 3479. Weller, Die falschen und fingirten Druckorte, Bd. 1, S. 133. – Vorh.:  NLB Hannover: A-R8, S10 (-S10). –  Rez. von K. L. Reinhold in: Der Teutsche Merkur 1786, 2. Viertelj., S. 176-190. – Siehe dazu auch: Ueber die Verbreitung des Katholizismus und den Einfluß der Jesuiten in die Gesellschaften der Protestanten. In: Deutsches Museum 1787, 2. Bd., S. 66-86.

 

haupts, Nicolai, Garve, Meiners, und alles was

 

Adam Weishaupt, der Stifter des Illuminatenordens, geb. Ingolstadt 6.02.1748, gest. Gotha 18.11.1830.

 

Christoph Friedrich Nicolai, geb. Berlin 18.03.1733, gest. ebd. 11.01.1811.

 

Christian Garve, geb. Breslau 7.01.1742, gest. ebd. 1.12.1798.

 

Christoph Meiners, geb. Warstade 31.07.1747, gest. Göttingen 1.05.1810. Schrieb Hannover 1792 „Geschichte der Ungleichheit der Stände unter den vornehmsten Europäischen Völkern“.

 

der Gedanke über die geheime Gesellschaften und den

Crypto=Jesuitismus ausgebohren hat.

 

Siehe z. B. Johann August Staarck – über Krypto=Katholicismus, Proselytenmacherey, Jesuitismus, geheime Gesellschaften, und besonders die ihm selbst von den Verfassern der Berliner Monatsschrift gemachte Beschuldigungen mit Acten=Stücken belegt. Frankfurt und Leipzig: Fleischer 1787, Tl. 1: Vorrede + 608 S., Tl. 2: 404, 384, 54 + 152 S., gr.8°. – Dr. Johann August Starcks Nachtrag über den angeblichen Krypto=Katholizismus, Proselytenmacherey, Jesuitismus, und geheime Gesellschaften, besonders seinen Prozeß mit den Herausgebern der Berliner Monatsschrift angehend; mit Aktenstücken belegt. Giessen: Krieger 1788, 637 + 72 S., gr.8°. – Proceß über den Verdacht des heimlichen Katholicismus zwischen dem Darmstädtischen Oberhofprediger D. Starck als Kläger, und den Herausgebern der Berlinischen Monatsschrift, Oberconsistorialrat Gedike und Bibliothekar Dr. Biester als Beklagten, vollständig nebst der Sentenz aus den Akten herausgegeben von den losgesprochenen Beklagten. Berlin: Unger 1787, 280 S. gr.8°. Siehe auch: – Starck, über den angeblichen Krypto-Katholicismus, Proselytenmacherey, Jesuitismus und geheime Gesellschaften. In: Allgemeine deutsche Bibliothek 1789, 87. Bd., 2. St., S. 618-650. – Allgemeine deutsche Bibliothek 1788, 80. Bd., 1. St.: Proceß über den Verdacht des heimlichen Katholizismus zwischen dem Darmstädtischen Oberhofprediger D. Starck als Kläger, und den Herausgebern der Berlinischen Monatsschrift, OCR. Gedike und D. Biester als Beklagten. S. 311-336. – Starck, D. J. A. über Kryptokatholicismus, Proselytenmacherey, Jesuitismus, geheime Gesellschaften, 1r und 2r Theil. S. 337-404. – Beleuchtung der letzten Anstrengung des Herrn Keßler von Sprengseysen, seine verehrungswürdige Obern, die Berliner, und sich selbst vor aller Welt zu vertheidigen. Nebst einigen Erwägungen, das neue Betragen der Berliner betreffend. Dessau und Leipzig: Köhler in Comm. (1788), 215 S., 8°. – Rez.: In: Allgemeine deutsche Bibliothek 1789, 88. Bd., 1. St., S. 246-254. – Friedrich Heinrich Jacobi: Einige Betrachtungen über den frommen Betrug und über eine Vernunft, welche nicht Vernunft ist. In: Deutsches Museum 1788, 1. Bd., S. 153-184.

 

 

Scenen ...

1799-09-22: Jung-Stilling schreibt an Haas über Rosenkreuzer und Freimaurerei. (Tb 536)

32

Christen heucheln, aber dem Epicuräer ist dies

schlechterdings unmöglich. Merah beschloß da=

her, um auch seine Eltern zu beruhigen, eine

glänzende Bahn zu betreten, und zu diesem Zwecke

eine Hauslehrerstelle bey einer vornehmen Fami=

lie zu suchen; um dazu zu gelangen, war kein

gewisseres Mittel, als sich in den damals im

höchsten Flor stehenden Illuminatenorden zu be=

geben. Dieser Vorsatz gelang ihm nach Wunsch;

und da er ein sehr fähiger, schlangenkluger Kopf

war, so wurde er in den wichtigsten Angelegen=

heiten des Ordens mit größtem Nutzen gebraucht,

und in der nämlichen Absicht auch zum Hofmeister

fürstlicher Kinder an einen gewissen Hof gebracht,

wo er dann den geheimen Auftrag hatte, den

Fürsten zu verdunkeln, hingegen seine ganze

Dienerschaft, so weit er nur reichen konnte, zu

erhellen.

Merah hätte vielleicht allmählig seinen Zweck

erreicht, und wäre zu einer hohen Stufe im Civil=

dienst hinauf gestiegen, wenn ihm nicht die fran=

zösische Revolution einen weit näheren und seinem

Charakter angemessenern Weg zum Ziel gezeigt

           hätte;

 

33

hätte; hierzu kam aber noch ein mächtiger Beweg=

grund: seine Wollust athmende Seele, mußte sich

an dem fürstlichen Hofe allzusehr in den Schran=

ken der Ehrbarkeit halten, dies wurde ihm nach

und nach unleidlich, und er sehnte sich daher nach

einer Freyheit, wo er ungestraft thun konnte was

... 

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