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 Vgl. hier.

Zu jJungs "Lehrbuch" meint Richard Heß 1885: „In systematischer Beziehung steht diese Schrift höher, als die meisten früheren diesfallsigen Werke; im technischen Teil, welchen der Verfasser nicht beherrschte, sind freilich viele irrige Ansichten untergelaufen.“ 
 
 
Von der besten Art zu lehren und zu lernen; / in Anwendung auf den besten Unterricht in / der Forstwissenschaft. / - / Vom Herrn D. J. H. Jung, Professor. / -
 
 
 
Dieser Aufsatz Jung-Stillings erschien S. 193-215 in:
Rheinische Beiträge / zur / Gelehrsamkeit. / 3tes Heft. Den 1. Lenzmonat 1781.
 
Hier ist er vollständig mit Seitentiteln, Kustoden usw. abgedruckt.
 
Der Text gibt einen Überblick über das Studium zum Forstwirt bei Jung-Stilling und zugleich einen Abriss seines Lehrbuches zum Thema. – Weitere Informationen zum "Lehrbuch" und zu "Jung-Stilling als Forstwissenschaftler" finden sich auf dieser Seite, zu der diese vorliegende nur eine Ergänzung darstellt.
 
 
Rheinische Beiträge
zur
Gelehrsamkeit.
3tes Heft. Den 1. Lenzmonat 1781.
=
I. Von der besten Art zu lehren und zu lernen;
in Anwendung auf den besten Unterricht in
der Forstwissenschaft.
Vom Herrn D. J. H. Jung, Professor.
Eine jede Wissenschaft hat ihre praktische Ausführung, um welcher willen man die Wissenschaft erlernet. So studirt ein Jüngling aus keiner andern Absicht die Forstwissenschaft, als daß er entweder selbst ein Forstmann werden, oder doch Forstwirte leiten, oder unterrichten will. In allen diesen Fällen ist immer die praktische Ausführung der forstwirtschaftlichen Grund= und Lehrsäze, das große Ziel, worauf alle Bemühungen ausgehen.
Auf die praktische Ausführung einer Wissenschaft kömmt alles an, weil sie unmittelbar auf das Wohl der menschlichen Gesellschaft Einflus hat; sie muß daher so beschaffen sein, daß dieser Gesellschaft, oder dem State [sic; Staat] aller Wohlstand, alle Glückseligkeit zufliest, die durch sie möglich ist. Hier ist also der Standpunkt des Lehrers – Er muß sich die
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vollkommenste praktische Ausführung denken, diese in allen Theilen auf das deutlichste hinordnen, bis auf den kleinsten Punkt auszeichnen, dann als das grose Ziel seinen Zuhörern und Lehrlingen aufstellen, und nun muß er die Frage aufwerfen: Wie erreicht man dies glänzende Ziel?
Die Beantwortung dieser wichtigen Frage ist das Geschäft des Lehrers, so wie die praktische Ausführung sein Standpunkt ist. Da nun der Lehrer bei seinem Geschäfte keinen andern Endzweck haben darf, als seine Zuhörer zur praktischen Ausführung geschickt zu machen, so ist es klar, daß er ihnen von allen Theilen derselben deutliche Begriffe beibringen müsse.
Eine jede Wissenschaft, und ihre praktische Ausführung hat sehr viele Theile, die alle mit einander verbunden sind, so, daß sie alle zusammen auf einen allgemeinen Zweck ausgehen, alle so unter sich zusammen hängen, daß immer ein Theil den Grund des andern in sich enthält; so, daß man das folgende unmöglich deutlich begreifen kann, wenn man das Vorhergehende nicht weis. Alle Theile einer Wissenschaft folgen also einzeln und in einer Reihe auf einander, wie die Glieder einer Kette; daher ists unumgänglich nöthig, daß dem Lehrlinge alle Theile einer Wissenschaft, so einzeln un d [sic; und] in einer Reihe nach einander vorgetragen werden, wie sie ich=
        rer
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der forstwissenschaftlichen Lehrmethode.        195
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rer Natur und der Wahrheit nach euf einander folgen, dies ist die beste Lehrmethode und der eigentliche Zweck des Lehrers; wer die beste Lehrmethode weis, und ausübt, der ist der beste Lehrer.
Betrachten wir nun die Sache in ihrem wahren Lichte: so finden wir, daß die Lehrmethode den Jüngling oder Lehrling von einem Gliede der Kette zum andern, vom ersten Theile der Wissenschaft bis zum lezten dergestalt leiten müsse, daß er nie von einem Theile weggeführt wird, bis er einen deutlichen Begriff davon hat. Geschieht dies, so ist der Lehrer deutlich im Vortrage.
Ich habe oben gesagt: daß die praktische Ausführung das eigentliche Ziel der Erlernung einer Wissenschaft sei; zu diesem Ziele muß also die Lehrmethode den kürzesten und geradesten Weg hinführen. Daher müssen alle einzelne Theile der Wissenschaft so gewählt und so nach einander geordnet werden, daß jede dieser Wahrheiten von der ersten bis zur lezten gerad auf dies Ziel hinweisen, und aus der praktischen Ausführung muß man analytisch erklären können, warum jede Wahrheit so, und nicht anders stehen darf; und eben so muß jede Wahrheit durch eine synthetische Demonstration zur unfehlbaren besten und praktischen Ausführung leiten. Der Lehrer, welches dies auf die beste Weise kann, und thut, ist gründlich im Vortrage.
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Kein Lehrer ist fähig, alle und jede Wahrheiten einer Wissenschaft im Gedächtnise zu behalten, eben so wenig ihre Verkettung, und die Ordnung, wie sie auf einander folgen. Der Lehrling vermag dies auch nicht. Beide haben daher eine Anleitung nöthig: diese muß jede einzelne Wahrheit der Wissenschaft in der Ordnung der besten Lehrmethode enthalten, und zwar so, daß jeder Paragraph eine einzelne Wahrheit im Umrisse darstelle, auf welchem die Theile dieser Wahrheit nur durch Punkte, Striche und Zeichen so angedeutet sind, daß bei jedem Puukte [sic; Punkte] Striche und Zeichen dem Lehrer alles, was dahin gehört, während dem Vortrage einfallen muß; und dem Lehrlinge müssen diese Skizen hernach in seiner praktischen Ausführung vollkommen hinreichend sein, alles ehmals Gehörte wieder in das Gedächtnis zurück zu rufen, und seine Begriffe in der Sache wiederum deutlich zu machen. Eine solche Anleitung, nach diesen Regeln entworfen, ist das Lehrbuch einer Wissenschaft.
Der Lehrer muß sich nun eine grose Menge alter und neuer Wahrheiten sammeln; aber nur solche, die in der praktischen Ausführung Stich halten, er muß daher bewährte theoretische und praktische Schriften lesen, daneben aber auch eigene Beobachtungen sammeln. Alles dieses muß er in Bogen und Heffte [sic; Hefte] zusammen tragen, und jedem Paragra=
        phen
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phen seines Lehrbuches gegen über mit Zahlen, Buchstaben und Zeichen darauf anweisen.
Wenn er nun eine Lehrstunde halten will, so muß er die Paragraphen, welche er zu erklären hat, aufmerksam durchgehen, und bei jedem, nach so eben gemeldter Anweisung alles bedächtlich nachlesen, und ins Gedächtnis fassen: so wirdd er vermögend werden, wenn er anders ein gutes Talent zu lehren h at, und die bisher erklärte Eigenschaften eines Lehrers und seine Lehrbuches wohl beobachtet, seinem Zwecke vollkommen zu entsprechen.
Gründlichkeit, Deutlichkeit und Fleis, kurz alles bis daher gesagte, ist zwar das Wesentlichste eines guten Lehrers; allein wenn ihm noch der angenehme Vortrag mangelt, so schlafen ihm seine Zuhörer ein, und wenn nicht eine brennende Begirde zu lernen den Lehrling beselt, so richtet der Lehrer abermals wenig aus. Dem Zuhörer mangelt die Aufmerksamkeit, und der Zweck wird dem allem ungeachtet verfehlt. Daher muß man die Vortheile der Redekunst wohl inne haben, und den Anfang jeder vorzutragenden Wahrheit mit Darstellung des Guten und Schönen, das darin enthaltne ist, machen; dies und das Vergnügen, welches die Erkäntnis einer solchen Wahrheit gewährt, lokt den Zuhörer, wie der Wohlgeruch und die Schönheit einer Blume den Wanderer aus dem
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Wege lockt, oder wie der angenehme Geruch und der schöne Anblick einer vortrefflichen Speise auch den Satten reizet. Hat nun der Lehrer einen wohlklingenden Ton, der das Ohr nicht beleidiget, fließt ihm seine Rede; kommen muntere und wizige, aber zur Sache gehörige, und die Sittsamkeit nicht beleidigende Einfälle dazu; mit einem Worte, mahlt der Lehrer die Skizen seines Lehrbuches mit den angenehmsten, überraschenden Farben recht nach der Natur aus, so ist er auch angenehm in seinem Vortrage, und nun ein vollkommener Lehrer.
Von Seiten der Studirenden sind aber auch Pflichten zu beobachten, wenn anders der gehörige Zweck erreicht werden soll. Er will eine Wissenschaft aus der Sele des Lehrers in seine eigene Sele verpflanzen, er will sie selbst besizen, und zwar so, daß sie ihn zur vollkommensten praktischen Ausführung ohne Täuschung leite. Wenn daher der Lehrer und sein Lehrbuch obige Eigenschaften haben, also an beiden nichts fehlet, so muß der Lehrling folgende Punkte bemerken, und meiner Vorschrift auf das genauste nachleben.
Sein Zweck ist: alle Wahrheiten einer Wissenschaft deutlich, in der Ordnung der besten Lehrmethode, zu begreifen und zu behalten. Zu dem ersten gehört eine aufgeklärte Vernunft, zum zweiten ein gutes Gedächtnis. Seine Vernunft er=
        heitert
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heitert er durch Uebung und fleisiges Nachdenken. Zu diesem Behufe ist zwar eine gute Logik behülflich, allein das Studium der Mathematik übertrift jene sehr weit. Dadurch wird der Sele die beste Ordnung im Denken, im Schliesen, und eine Fertigkeit richtig beigebracht, die man schwerlich durch das Studium der Logik in so hohem Grade erreichen wird. Es ist daher auch in diesem Betrachte sehr nüzlich, daß ein jeder, der ein Gelehrter werden will, zuerst die Mathematick [sic; M athematik] studire.
Ist nun solchergestalt der Lehrling mit einer aufgeklärten Vernunft ausgerüstet, so muß er den unverrückten Vorsaz fassen, seinem Lehrer Schritt vor Schritt zu folgen, und kein einziges Theilchen der Wissenschaft zu verlassen, bis er einen ganz deutlichen Begrif davon hat. Zu dem Ende muß er vor jeder Lehrstunde die vorhabenden Paragraphen des Lehrbuches aufmerksam durchlesen, diejenigen Stellen, welche ihm an dunkelsten sind, wohl bemerken, um in der Stunde bei denselben am aufmerksamsten zu sein, und solchergestalt jedes Mal ohne Zerstreuung, mit warmer Lehrbegierde alle Lehrstunden des ganzen Ganges einer Wissenschaft ununterbrochen besuchen.
In der Stunde selbst muß er mit Aufmerksamkeit zuhören, um alles wohl begreifen und wohl behalten zu können. So bald sie vorüber ist, muß er
        N 4        die
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die verhandelten Paragraphen noch einmal aufmerksam durchgehen; und nun werden ihm überall die Wahrheiten einfallen, die der Lehrer nach den Winken des Lehrbuches vorgetragen hat. Diese würde er aber bald vergessen, mithin sein angewandter Fleis unnüz sein, wenn er nun nicht auch seinem Gedächtnise zu Hülfe käme.
Daher muß er sich Heffte machen, in welchem er nach der Ordnung des Lehrbuches die Paragraphen anzeigt, und bei jedem alles dasjenige kurz anmerket, was er aus der Lehrstunde behalten hat. Sollte ihm indessen etwas wichtiges entfallen sein, oder er etwas im Vortrage selbst nicht recht begriffen haben, so muß er seinen Lehrer um Wiederholung und Erläuterung bitten, dessen Pflicht es dann ist, ihm diese Hülfe zu gewähren.
 
Siehe die Nachschriften der Grafen von Wittgenstein: "Kollegienbuch Graf Wilhelms v. S. W. H. / Vorlesungen Hofrat Jungs (gen. / Stilling) zu Marburg über die Grund- / lagen der Verfassungsgeschichte / und Nationalökonomie. / Abriss der Forstwissenschaft, / Bergkunde u. Landwirthschaft".
 
Sehr nöthig und nüzlich ist es aber, daß ein jeder Lehrling durch einen zweiten Cursus eine einmal gehörte Wissenschaft widerhole. Die meisten Jünglinge sind noch mit derselben so unbekannt, daß sie, ungeachtet des deutlichsten, gründlichsten und angenehmsten Vortrages, nach vollendetem ersten Gange eines Collegiums noch ganz rohe und dunkele Begriffe von der Sache haben. Diesen schliest dann der zweite Cursus erst den Verstand auf, und sie werden nun desto fester gegründet.
Ein Jüngling, der solchergestalt seine Studien
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ununterbrochen fortsezet, bringt nun deutliche Begriffe mit nach Hause. Vergißt er auch gleich spezielle Wahrheiten, so bleibt ihm doch immer das grose Ganze vor seiner Sele gegenwärtig. Wiederholungen seiner Heffte, und das fortgesezte Lesen guter Schriften, macht ihn nun nach und nach zum wahren Gelehrten, und fähig, selbst zur praktischen Ausführung überzugehen,
Diese richtigen und höchst wichtigen Grundsäze sind nun allen Wissenschaften gemein; eine jede muß nach dieser Lehrmethode studirt werden; um aber meinem jezigen Zwecke Genüge zu leisten, so muß ich sie auf die Forstwissenschaften anwenden, und zeigen: wie ein Jüngling dieselbe insonderheit erlernen müsse, wenn er als ein vollkommener Forstwirt seiner Pflicht und seinem Gewissen genug thun will.
Die praktische Ausführung der Forstwissenschaft ist die Forstwirtschaft selbst. Was ist aber dies practische Ausführung? Was ist die Forstwirtschaft? Oder was ist die Pflicht eines vollkommenen Forstmannes? Die Auflösung dieser Frage wird das glänzende Ziel hinstellen, nach welchem der Lehrling dieser Wissenschaft, um es zu erreichen, nach allen seinen Kräften hintrachten soll.
Das Forstregale begreift alle Pläze auf der Oberfläche der Erde in sich, die noch von keinem
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Landwirte landwirthschaftlich gebauet und genuzet worden, sondern die sich selbst gleichsam überlassen, auf dem Trockenen sowohl, als im Wasser allerhand Thiere und Gewächse, blos und allein unter der Leitung der Natur hervorbringen und ernähren. Diese Produkte werden indessen doch benuzet, und erhalten eben dadurch einen Werth, so daß also der Stat, als der natürliche Eigenthümer des Forstregales das Recht hat, sich obige Produkten ganz allein zuzueignen, und aus ihrer Ueberlassung an andere, die gebührenden Vortheile zu ziehen.
Das Forstregale, als Forstregale betrachtet, kann wegen seinen weitläufigen Distrikten nicht vom Forstwirte landwirtschaftlich gebauet werden. Die Ursach ist klar. Will man landwirtschaftliche Produkten auf den Gründen des Forstregales erziehen, so muß man Landgüter daraus machen. Dann hört aber die Forstwirtschaft auf, und wird nun Landwirtschaft.
Hieraus läst sich nun begreifen, daß zur Forstwirtschaft nur solche Produkten gehören, die ohne mühsame Bearbeitung des Bodens, ohne sonderliche Wartung und Pflege und ohne weitläufige Zurüstungen fast allein von der Natur zu ihrer Vollkommenheit geleitet, und den Menschen zu Befriedigung ihrer Bedürfnise dargereicht werden. Die=
        se
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se Produkten sind vielerlei Hölzer, Bäume, Stauden und Gesträuche, und macnherlei wilde Thiere, vierfüsige. fliegende, schwimmende, und wenn man will, auch Ungeziefer.
Unter dieser grosen Menge der Forstprodukten sind viele nüzlich, viele brauchbar, viele aber auch schädlich. Die nüzlichen Forstprodukte sind wiederum in Ansehung ihres Nuzens sehr verschieden; viele sind unentbehrlich, viele werden in groser Menge verbraucht, und viele sind edel, und haben daher einen hohen Werth. Die brauchbaren haben eben so Stufen in mehrern oder wenigern Brauchbarkeit, die schädlichen desgleichen.
Der Forstwirt hat einen gewissen bestimten Zweck, zu welchem er vom Fürsten und vom State theuer verpflichtet, und um welches willen er da ist. Dieser beruht auf folgendem Grundsaze: Der Forstwirt soll die Benuzung des Forstregales zum Besten der Kammer, so einträglich machen, als es ohne Schaden der allgemeinen Glückseligkeit, vielmehr zur Vergröserung derselben nur möglich ist. Dies ist der Mittelpunct der Forstwirtschaft, auf welchen die ganze praktische Ausführung in allen ihren Theilen ausgeht, dem also der Lehrling nie aus den Augen verlieren darf. Daraus folgt: daß er die nüzlichen und brauchbaren Forstprodukte nach dem Grade ihrer Nuz=
        barkeit
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barkeit den andern vorziehen, sie vorzüglich anpflanzen, veredeln, vermannigfaltigen, ihren imerwährenden Genuß gründen, ihre Nuzung auf die allereinträglichste Art besorgen, und alles, was diesen seinen Pflichten hinderlich oder schädlich ist, aus dem Wege räumen müsse. Dies ist der kurze Umriß der praktischen Ausführung der Forstwirtschaft.
Aus diesem Grundsaze läst sich nun die Lehrmethode oder der Weg folgern, dem sowohl der Lehrer in seinem Lehrbuche und in seinem mündlichen Vortrage, als auch der Lehrling in seinem Studium dieser Wissenschaft zu wandeln hat.
Wenn der Forstwirt also die nüzlichsten Forstprodukte den weniger nüzlichen, und die brauchbarsten den weniger brauchbaren vorziehen, und hingegen die schädlichen und unnüzen wegräumen, oder vertilgen soll: so ist unstreitig, daß er sie rst alle ihrer Natur nach kennen müsse. Er muß also alle Gewächse der Forsten kennen, desgleichen auch alle Thiere. Da aber vorzüglich die Gewächse, als Bäume, Sträucher und Holzarten das Hauptgeschäft des Forstwirtes ausmachen, so muß er sich auch vorzüglich auf die Käntnise derselben legen.
Diese Käntnise sind aber zweierlei, allgemeine und besondere. Die allgemeinen enthalten die sämtlichen Begriffe des Lebens der Holzpflanzen, ihr
        Ent=
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Entstehen, ihren Wachsthum, ihre Fortdauer und ihr Fortpflanzungsgeschäft. Dies alles muß, so viel bekannt ist, aus ihrem innern oder äusern Baue und den Umständen, in welchen sie leben, gehörig erklärt werden, und dies ist der erste Theil der Forstwirtschaft, und heist: die Phisiologie [sic; Physiologie] der Holzpflanzen.
Hierauf folgen nun die besondern Käntnise, vermöge welcher jedes besondere Pflanzengeschlecht nach seiner eigenen Natur, nach seinen eigenen von allen andern verschiedenen Eigenschaften, sowohl in Rucksicht [sic; Rücksicht] seines eigenen Lebens, als auch seiner Benutzung eines nach dem andern beschrieben und erkant werden muß. Dies wird nun im zweiten Stücke, in der Forstbotanik, gelehret.
Wenn nun der Forstwirt die Natur seiner Pflanzen überhaupt, und ein jedes Geschlecht derselben ins besondere kent, so muß er nun alle Umstände seiner, und der umliegenden Gegenden erforschen, und wohl zu Rathe ziehen; er muß nun genau überlegen, welche Hölzer er vorzüglich anbauen müsse, um den beträchtlichsten Nuzen daraus ziehen zu können. Nicht weniger muß er die Eigenschaften des Bodens aller seiner Forstreviere und einzelner Pläze kennen, um die für die nüzlichsten erkanten Hölzer dahin zu pflanzen, wo sie ihrer eigenen und des Bodens Natur gewis am besten wachsen,
        und
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und am ersten und leichtesten zu ihrer gehörigen Vollkommenheit gelangen können. Darauf muß er dann auch jeden Plaz in seinen Forstrevieren, oder jeden Ort mit den gehörigen Hölzern dergestalt in Bestand sezen, daß kein Baum, ohne den andern zu hindern, so weit es der Boden zuläst, daselbst mehr zu wachsen vermag. Diesen Theil der praktischen Ausführung verhandelt der Lehrer im dritten Abschnitte seines Lehrbuches unter dem Titel: Vom Anpflanzen des Gehölzes.
Allein auch dieser Abschnitt hat wieder seine Unterabtheilungen. Kostbare Hölzer, oder solche, die er in seinen Forsten noch nicht hat, an deren Erziehung ihm aber viel gelegen ist, oder die im freien Walde vielen Gefahren ausgesezt sind &. &. erzieht er durch sorgfältiger Wartung in der Baumschule. Alles dieses aber hat nach den verschiedenen Holzarten, auch verschiedene Heischesäze, elche zusammen geordnet, ein besonderes Kapitel von der Baumschule ausmachen.
Im Gegentheile besamet sich das wilde Gehölz im Walde selbst, aber nicht immer nach dem Wunsche des Forstwirtes. Es bleiben oft Blösen übrig, wo nichts wächst, und an andern Orten fällt das junge Gehölz, Aufschlag und Anflug zu dick in einander; oft hat man auch ganz verangerte Reviere, die mit Heide überzogen sind, und wohin die
        Natur
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Natur keine Holzsamen führen kann. Hier muß der Forstwirt nachhelfen. Da, wo die Natur nicht säet, da muß er säen, und in wie fern das unmittelbar im Walde geschieht, heist es die Waldsat; [sic; Waldsaat] welche abermals ihre Regeln hat, die ein neues Kapitel erfodern.
Dies alles zusammen: die Phisiologie der Holzpflanzen, die Forstbotanik, die Lehre von der Baumschule und von der Waldsat, machen das erste Hauptstück des Lehrbuches, die Holzzucht, aus.
Der Forstwirt hat seinen bestimten Distrikt, der ihm anvertrauet ist. Es ist nicht genug, daß er durch eine gute Holzzucht alles in Bestand sezet. Die Wälder und Gehölze sind auch mannichfaltigen Zufällen und Gefahren unterworfen, wodurch alte und junge Bäume, und sämtliche Forstprodukten entweder gefrevelt, oder durch andere Schicksale seiner gehörigen Benuzung entzogen werden. Daher muß r gute Hut und Wacht über seine Reviere halten, er muß alles, was er hat, beschüzen, und die Heischesäze, welche er hier zu befolgen hat, nenne ich die Lehre vom Forstschuzze.
Allein auch die Nachkommenschaft macht Anspruch an einen solchen Mann. Das Holz wächst langsam. Wenn er daher nicht ordentlich zu Werke geht, das alte Gehölz entweder aushauet, oder durch Fahrläsigkeit die Nachzucht verabsäumet, so
        finden
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seine Nachfolger nichts, und er bringt also Elend und Mangel auf die Nachwelt, welches eine grose Verantwortung nach sich zieht. Daher muß er durch weise Verfügungen seine Reviere ordentlich in Schläge und Gehaue abtheilen, wodurch er sich seinen jährlichen Antheil der Holznuzung, seinen Nachfolgern aber auch einen reichen Forstertrag sichert. Die Lehren, welche ihn dabei leiten müssen, werden im Kapitel von der Forstsicherung abgehandelt.
Beide Abschnitte vom Forstschuze und der Sicherung der Wälder, machen zusammen das Hauptstück von der Forsthut aus, weil durch beide Pflichten die Forsten für allen Nachtheilen, sowohl auf das Gegenwärtige, als auch zum Theil auf die Zukunft behütet werden.
Alles was bisher im Lehrbuche und Lehrgange der Forstwirtschaft vorgetraqgen worden, bezieht sich blos auf die Bestandsezung, und Erhaltung der Wälder; der Forstwirt hat durch alle seine bisherige Bemühungen noch nichts weiter gethan, als durch Hülfe der Natur die Forstprodukten erzogen, vermehrt und erhalten, aber noch nichts davon benuzt. Daher macht man füglich aus allen bisherigen Heischesäzen einen eigenen Haupttheil, und nennt ihn die Lehre von der Forstpflege.
Der Hauptzweck der Forstwirtschaft, um wel=
        ches
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ches willen alles unternommen wird, ist nun die Benuzung der Produkten. Der Regent oder Eigenthümer des Forstregales will die Vortheile aus demselben ziehen, die durch dasselbe möglich sind, und die Einwohner des States haben ihre mannichfaltige Bedürfnise, deren Befriedigung sich ebenfalls auf diese Benuzung gründet. Daher muß nun der Forstwirt denjenigen Antheil seiner Produkten, den ihm die pflegliche Forstsicherung jährlich anweist, auch jährlich zum Ertrage machen, und zum Nuzen des Fürsten und des States auf die beste Weise veräusern. Dies geschieht abermals auf verschiedene Weise, so daß auch die Lehre oder der Unterricht zu diesem Zwecke ebenfalls in verschiedene Abschnitte zerfallen muß.
Die Waldprodukte, besonders das Gehölz, dient zu sehr vielfältigen Befriedigungsmitteln menschlicher Bedürfnisse; ehe sie aber dazu gebraucht werden können, erfordern sie mancherlei Zubereitungen, die sie von den Holzhandwerkern und Holzkünstlern erhalten. Diesen liefert also der Forstwirth ihre rohen Materialien; aber auch diese erfordern ihre Vorbereitung: die Hölzer müssen z. B. gefällt, bewaldrechtet oder beschlagen, und zu Brettern, Dielen, Pfosten, und so ferner geschnitten werden. Dergleichen Arbeiten läst der Forstwirt am nüzlichsten unter seiner Aufsicht verrichten, um
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desto mehr Nuzen aus dem Verkaufe ziehen zu können.
Andere Waren kann und soll er ganz fertig machen lassen und verhandeln, als da sind Holzkohlen, Reis= Klafter= oder Malterholz, Pech, Harz, Theer [sic; Teer], Kienruß u. d. gl. Alle diese Beschäftigungen zusammen nenne ich die Forsttechnologie, welche abermals einen Abschnitt des Lehrbuches ausmacht.
Alles, was ihm die Forsttechnologie ausliefert, sind Waren. Diese sind ihm ganz unnüz, wenn er sie nicht verhandelt, und zum Besten der Forstkasse zu Gelde macht. Dazu wird aber erfodert, daß er sie gehörig in Magazine ordne, und ein Lagerbuch darüber führe, damit er genau wisse, was er zu verkaufen hat, wo ers finden soll, und damit ihm alles wohl verwahret bleibe. Eben so muß er über den Verkauf ordentlich Buch halten, Einnahme und Ausgabe berechnen, und solchergestalt seinem Fürsten den wahren reinen Ertrag bestimmen. Dies alles zusammen erfodert Regeln, Grund= und Heischesäze, die in wissenschaftlicher Form vorgetragen, den Abschnitt von der Forsthandlung ausmachen.
Was von der Forstnuzung für die Menschen übrig bleibt, dienet zum Theile noch nüzlicheren zahmen und wilden Thieren. Besonders liefern verschiedene Holzarten Früchte, oder der Wald hat
        auch
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auch noch andere Produkten, wodurch besonders die Schweine gemästet werden können. Daher giebt der Forstwirt zu gewissen Zeiten, und unter bestimmten Bedingnissen, dem Landwirte den Wald frei, wogegen ihm derselbe eine Abgabe zu entrichten hat. Alles dieses erfodert seine Heischesätze, die im Kapitel von der Mastung vorgetragen werden. Die Forsttechnologie, die Forsthandlung und die Mastung machen also in drei Hauptschnitten das Hauptstück von der Waldnuzung aus.
Nebst den Forstgewächsen ernährt der Wald auch noch vielerlei nüzliche und schädliche Thiere, welche dem Forstwirte übergeben sind. Die nüzlichen Thiere muß er auf die beste Weise benuzen, dies chädlichen aber ausrotten. Dies alles geschieht durch die Jagd. Allein auch diese zerfällt, nach ihren dreierlei Arten von Thieren, und der Methode, sie sich zuzueignen, in drei Abschnitte.
Erstlich enthalten die Forsten vierfüßige Thiere, edle und unedle, roth und schwarz Wildpret, Thiere, die zur hohen oder zur niederen Jagd gehören, u. d. gl. Diese erfodern ihre eigene Behandlung, Aufsicht und Pflege. Der Abschnitt, welcher die dahin gehörigen Lehren enthält, führt den Titel: Von der Thierjagd.
Die mannichfaltige Gattungen der Vögel erfodern wiederum andere Handgriffe und Regeln in
        O 2        der
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der Forstwirtschaft. Diese werden im Abschnitte vom Vogelfange gelehret.
Die Gewässer enthalten vielerlei Fischarten, die ebenfalls zum Forstregale gehören, und wohl benuzet werden können. Zu dem Ende enthält der lezte Abschnitt die Lehre von der Fischerei.
So wie nun die Forstpflege den ersten Haupttheil des Lehrbuches und Lehrganges ausmacht, so enthält der zweite Hauptteil in den Hauptstücken von der Waldnuzung und der Jagd, die Forstnuzung in sich.
Dies ist der grobe Schattenriß meines Kollegiums über die Forstwirtschaft, so wie ich es zum Theile schon abgehandelt habe, und in Zukunft noch immer verbesserter und vermehrter vortragen werde. Nach diesem Plane arbeite ich nun auch mein Lehrbuch aus, und nach eben diesem Leitfaden muß auch ein Lehrling dieselbe bei uns studiren.
Doch theile ich die Lehrlinge der Forstwissenschaft in zwei Klassen; die erste enthält die Kameralisten, diese begnügen sich mit einer gründlichen Theorie. Wenn sie daher den Cursus der Forstwissenschaft nach meinem obigen allgemeinen Unterrichte ordentlich und fleisig durchstudirt haben, und zugleich die Forstpflanzen und Thiere, mit allen übrigen ökonomischen Erzeugungen, kennen, diese Wissenschaft im nächsten Lehrgange noch einmal wiederholen, so
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glaube ich, daß sie sich damit begnügen können. Doch aber sei nur ein jeder versichert, daß keiner ein gründlicher Kameralist und Statswirt [sic; Staatswirt] werden kann, der diese Theorie der Forstwirtschaft nicht besizt, weil er ohne dieselbe das Forstregale nicht regieren, und es mit tüchtigen Männern besezen kann. Zu dem muß ein jeder, der von der Kameral Hohen Schule zurückkömt, und auf derselben seine Pflichten erfüllt hat, jedes Amt der Statswirtschaft zu bekleiden fähig und tüchtig sein.
Die zweite Klasse der Lehrlinge der Forstwissenschaft enthält solche Jünglinge, deren Bestimmung schlechterdings nicht anders, als die praktische Ausführung der Forstwissenschaft ist. Diese müssen einen andern Weg einschlagen.
Zuerst ist ihnen die Mathematik nicht blos zur Aufklärung ihres Verstandes nöthig, sondern da der Forstwirt seine Reviere und Distrikte ordentlich ausmessen, in gehörige Morgenzahl, und in Karten und Risse bringen muß, auch überdas die Theilung der Schläge einen geschickten Landmesser erfodert: so muß er nicht nur die Geometrie theoretisch, sondern auch praktisch erlernen, und zugleich geometisch zeichnen können.
Die angewandte Mathematik ist ihm eben so nöthig; denn die Mechanik und die Baukunst zieht ihre rohe Produkten mehrentheils aus dem Forstre=
        O 3        gale,
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gale, deswegen muß er wissen, was die Maschinen und Gebäude für Gehölze erfodern, um es gehörig anweisen, und selbst auswählen zu können.
Aus der Naturgeschichte muß er wenigstens alle Pflanzen und Thiere kennen, die sein Forstregale bewohnen.
Die Physik legt den Grund zur Pflanzenphysiologie, und enthält überhaupt viele Vordersäze anderer ihm nöthiger Käntnise, so, daß sie ihm eine unentbehrliche Hülfswissenschaft ist.
Das Harzreisen, [sic; Harzreißen] Pech= und Theersieden u. d. gl. gründet sich ganz auf chemische Käntnise, so, daß er das alles nicht verstehen kann, wenn er nicht die Scheidekunst studirt hat.
Nach diesen vorhergegangenen Studien geht der Lehrling nun zur Forstwissenschaft selbst über, und studirt sie nach meiner obigen Anweisung. Zulezt ist es ihm noch sehr nüzlich, wenn er auch die Lehre vom Rechnungswesen recht fleisig sich bekannt gemacht hat, weil der die Forstkasse führen, und der Kammer berechnen muß.
Ich muß gestehen, daß es mir doch noch nicht hinlänglich scheint, wenn der junge Forstwirt nicht mehr thut; Ein einziger Lehrgang aller übrigen Wissenschaften: der Landwirtschaft, Technologie, Handlungs, Polizei, Finanz und Statswirtschaft, würde ihm in seinem zukünftigen Amte sehr vieles Licht
        geben
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geben, und ihn geschickter und dem State nüzlicher machen.
Nun hat zwar ein Jüngling die Forstwirtschaft studirt, aber noch ist er nicht fähig, ein Forstwirt zu werden, er muß nun von der Hohen Schule bei einem geschickten Forstmann in Diensten gehen, alle Verrichtungen selbst sehen und ausführen, so lang, bis er auch eine recht gute praktische Erfahrung mit seiner guten Theorie, die er noch immer durch Lesen guter Schriften unterhalten muß, verbunden hat. Dann erst darf er in ein öffentliches Forstamt treten, und dann erst wird er im Stande sein, seinem Fürsten und dem Vatterlande erspriesliche Dienste zu leisten.
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