Vorschläge zu einem bequemern Cameral=Rechnungs=Styl
 
 
 
Dieser Vortrag Jung-Stillings wurde am 15. März 1786 gehalten und 1787 gedruckt.
Er enthält einige interessante Vorschläge, u. a. zur Ausbildung von jungen Menschen und dem Aufbau einer Registratur.
Siehe zum Thema auch hier den Aufsatz von
 
Diplomhandelslehrerin Carola Thamm, Regensburg: Wirtschaftspädagogik vor der Wirtschaftspädagogik. Johann Heinrich Jung-Stillings "Gemeinnütziges Lehrbuch der Handlungswissenschaft (1785, 2. Aufl. 1799)", ein Vergleich von spätaufklärerischer Wirtschaftdidaktik mit heutigen wirtschaftspädagogischen Ansätzen,
 
da sich Jung-Stilling in dem folgenden Aufsatz auf sein "Lehrbuch der Handlungswissenschaft" mit den Paragraphen 871 bis 916 bezieht.
 
 
Vorschläge
zu
einem bequemern
Cameral=Rechnungs=Styl.
-
von
D. Johann Heinrich Jung.
-
Vorgelesen den 15 Merz 1786.
 
= - =          229
Unter allen öffentlichen Bedienungen sind keine
für den Herrn und Diener beschwerlicher als
die berechneten. Der Eigenthümer muß sein Ver=
mögen einem Fremden anvertrauen, und schwer
sind die Mittel zu entdecken, wodurch sich der erste
von der vollkommenen Treue des lezten mit hin=
länglicher Gewisheit überzeugen kann. Auf der
andern Seite ist auch der Rechnungsführer oder
Verwalter eben so vielen Schwierigkeiten ausge=
sezt, wenn er als ein rechtschaffener Mann han=
deln, und zugleich seine Ehre gegen jeden mögli=
chen Verdacht sichern, oder seine bewiesene Red=
lichkeit und Treue ausser jede Möglichkeit des Zwei=
fels sezen will. Er hält Buch über seine Einnah=
men und Ausgaben; in so fern diese beiden arith=
metische Größen beständig sind, entsteht keine
Schwierigkeit; der Rechnungsprinzipal oder das
Kollegium hat seine Hebregister, Rollen, Cata=
ster, u. d. gl., aber die unbeständigsten veränderli=
chen Einnahmen und Ausgaben sind die Schlupf=
winkel, in welchen die Untreue lauert, und bei jeder
Gelegenheit ihre Beute macht; bei diesen Rubri=
cken ist also der Revisor so wohl als das Kollegium
nit Recht argwöhnisch, beide können da nicht vor=
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230          Vorschläge zu einem
sichtig genug seyn, und eben so kann auch der red=
liche Verwalter nie zu viel Fleis anwenden, um
jeden dieser Posten so ins Licht zu sezen, daß auch
das strengste Mistrauen keinen Anlaß zu Zweifeln
finden kann. Sollten sich im Reich der Wahr=
heiten keine Materialien zu einem Lehrgebäude des
Rechnungsstyls, oder nach einer schicklichern Be=
nennung, der Rechnungswissenschaft finden?
Ich habe verschiedene Jahre darnach geschurft, und
manchen Mauerstein gefunden, der mir eisenfest
schien; aber wenn er eine Weile an der Sonne ge=
legen hat, so zerfiel er wie Staub, dem allem
ungeachtet habe ich doch gesammelt, und jezt bin
ich im Begrif zu untersuchen, ob es denn nicht
möglich sey, einen ausführbaren Weg ausfündig
zu machen, auf welchem das Eigenthum des Her=
ren, so wie die Ehre des Dieners vollkommen ge=
sichert werden könne? Ich werde also in dieser Ab=
handlung meine Zuhörer und Leser mit einigen der
wichtigsten Vorschläge bekannt manchen, und das
Ganze auf eine andre Gelegenheit verspahren.
 
Die einzige Auflage (l’impot unique) der
Physiokraten zerhäut den Gordischen Knoten mit
Alexanders Schwerdt: man verwandelt alle hun=
dertfache Einnahmen in Geld und Naturalien in
eine einzige Schäzung der Grundeigenthümer, und
 
          bessern Rechnungsstyl.          231
lasse alles in Geld entrichten; eben so schaffe man
alle Domänen und Regalien in Privatgüter um,
so giebts auch keine Verwaltungen, und nur we=
nige sehr einfache veränderliche Ausgaben mehr,
denn alle Besoldungen sind beständig. Würde die=
ser, des göldnen Zeitalters würdige Gedanke aus=
geführt, so hätte die ganze Schwierigkeit ein En=
de; aber wer wird leben wenn der Herr solches
thun wird! Denn da müsten die Regenten erst
vollkommen überzeugt werden, daß Ihnen der
Staat nichts mehr schuldig sey, als was Ihre stan=
desmäsige Nothdurft, und die Bedürfnisse des
Staats erfordern; freilich haben die edlen und
warmen Verfechter dieses Grandisons aller Sy=
 
steme. mit dem Feuer vom Altar Gottes begei=
stert, wacker an dieser Ueberzeugung gearbeitet,
allein wenige Fürsten hören ihre Stimme, und
die sie hören wollen, können nicht alle. Ja es
ist so gar leicht zu beweisen, daß in den allermeh=
resten Ländern noch erstaunliche Verbesserungen und
Veränderungen vorhergehen müssen. Daß noch
erst Licht aus dem Chaos hervorgähren, Wasser
und Trockene geschieden, und eine stuffenweis fort=
schreitende Schöpfung hingestellt werden müsse,
ehe man ein so hohes Ideal von Vollkommenheit
als das Physiokratische System ist ausführen könne.
          P 4
 
232          Vorschläge zu einem
Ein sehr verehrungswürdiger Liebhaber dessel=
 
ben, dem ich diesen Einwurf machte, antwortete
mir, was alle antworten: man müsse dann doch
der Vollkommenheit nachjagen, wenn man sie auch
nicht gänzlich erreichen könnte; allein darf man
dem Säugling starke Speise geben, und vom Abc
Schüler mathematische Demonstrationen fordern?
Völlig unnüz ist der Lehrer der Staatswirthschaft,
und aller Wissenschaften die dazu gehören, wenn
er nicht Vorschläge giebt, die auch in unsern feh=
lerhaften Staatsverfassungen ausführbar sind; das
sind eben die Arzneimittel wodurch nach und nach
der kranke Körper geheilt wird.
 
Die Kammer so wenig als der Rechnungsfüh=
rer sind vermögend, im Wirrwarr der Verhältnisse
der Einnahmen und Ausgaben etwas zu ändern,
sie müssen also die Sache behandeln wie sie ist, und
nicht wie sei seyn könnte. Erst nach und nach kön=
nen auch in diesem Fache Funken der Aufklärung
gestreut, und dem Ziel kann erst in vielen Jahren
näher gerückt werden; der weise Staatsmann bes=
sert unter der Hand mit zähem Vorsaz und gründ=
lich am grosen Gebäude, benuzt es aber jeden Tag
nach der gegenwärtigen Lage und Beschaffenheit.
 
Meine Vorschläge gehören also nicht in zu=
künftige verbesserte Staatsformen, sie sezen
 
          bessern Rechnungsstyl.          233
nichts voraus, das noch nicht besteht, sondern sie
passen auf unsre Zeiten und Finanzeinrichtungen.
 
Bei einer jeden berechneten Bedienung kommt
alles darauf an, daß der Verwalter oder Rechner
seinen Prinzipal erstlich von der Richtigkeit sei=
ner Rechnung, und zweitens von seiner Treue
vollkommen überzeuge; dies kann er aber unmög=
lich, wenn er sich nicht erst selbst davon überzeugt
hat. Von der Richtigkeit seiner Rechnung über=
zeugt er sich selbst, wenn er jeden Posten der Ein=
nahme und Ausgabe als einen logischen Saz an=
sieht, von dem er sich einen völlig deutlichen Be=
grif machen, und ihn auch so ganz entwickelt nie=
der schreiben muß; dies geschieht, wenn er die Ge=
schichte desselben sich ganz anschaulich macht, jede
wesentliche Eigenschaft wohl bemerkt, und beson=
ders die arithmetische Gröse als den Zweck des gan=
zen Begrifs völlig bestimmt, und richtig angiebt.
 
Da sich auch die Einnahmen so wohl als die
Ausgaben in gewisse Arten oder Rubricken brin=
gen lassen, und es die Ordnung und Deutlichkeit
erfordert, daß man jeder Art oder Rubricke be=
sondere Summe mit völliger Gewisheit kenne,
so muß auch der Rechnungsführer jeden Posten
nach seinem individuellen Karackter zu seines glei=
chen ordnen, und endlich aus allen besondern Sum=
          P 5
 
234          Vorschläge zu einem
men durch Rekapitulation aber Rubricken so wohl
der Einnahme als der Ausgabe, die zwo Haupt=
summen dieser beider Klassen mit vollkommener
und mathematischer Gewisheit darstellen, um durch
den Vergleich beider den reinen Ertrag den Ge=
winn oder den Verlust unzweifelbar darthun zu
können.
 
Wenn das alles nach Möglichkeit beobachtet
wird, so weis der Rechnungsführer freilich, daß
alle seine Posten, Rubricken und Klassen in qua=
litate richtig sind, aber von der Richtigkeit der
Quantität hat er sich noch bei weitem nicht
hinlänglich überzeugt: das wiederhohlte auf und
absummiren der Kolummnen giebt keine Sicherheit,
denn die häufigsten Beispiele lehren, daß sich dem
ungeachtet noch immer Irrthümer im Kalkul ein=
schleichen können.
 
Die Kaufleute, deren tägliches Geschäfte im
Buchhalten und Rechnungführen besteht, haben
einen Weg, eine Kontrolle, oder Gegenrechnung
erfunden, durch welche sie sich jeden Augenblick,
so wohl von der mathematischen Gewisheit des
Kalkuls, als auch von ihrem jedesmaligen Ver=
mögenszustand überzeugen können, die Methode,
welcher sie sich zu diesem Zweck bedienen, heist das
doppelte, oder Italiänische Buchhalten, die
 
          bessern Rechnungsstyl.          235
Erklärung dieser vortreflichen Rechnungsart ge=
hört nicht hieher, es giebt Schriften genug, die
davon handeln; und wer einen kurzen aber hin=
länglichen Unterricht darüber begehrt, der lese nur
meine Lesebuch [sic] der Handlungswissenschaft vom
871sten bis 916ten §phen. Nur so viel muß ich
hier davon sagen, als zu hellerer Einsicht des Ver=
folgs nöthig ist.
 
Die Kaufleute handeln mit Kaufleuten, die
Namen derselben machen in den Rechnungen die
Rubricken aus; jeder dieser rubrizirten Kaufleute
empfängt Geld oder Waaren, diese kommen unter
sein Debet, oder Soll; oder er schickt Geld oder
Waaren, und diese kommen unter sein Kredit,
oder soll haben. Wird nun alles aus den Klad=
und Hülfsbüchern gehörig, der Zeitfolge nach,
reinlich und sauber in ein Buch geschrieben, so
entsteht das Journal, macht man hernach aus
diesem Journal jedem Handelsfreunde seine ordent=
liche Rechnung in Debit und Kredit in einem be=
sndern Kapital= oder Hauptbuch, so geht man
nach der alten Methode des einfachen Buchhal=
tens zu Werk, welches sich aber nicht Kontrollirt,
sondern den Rechnungsführer in der Ungewisheit
läst. Daher verfährt man nach dem doppelten
Buchhalten folgender Gestalt: man macht seine
 
236          Vorschläge zu einem
Kasse zu einer erdichteten Person, und giebt ihr
in den Büchern unter dem Titel Kassekonto,
eine eigene Rubrick, so auch dem Waarenlager
durch Waarenkonto, dem Wechselwesen durch
Wechselkonto, dem Gewinn= und Verlust,
durch Gewinn= und Verlustkonto, u. s. w.,
allen diesen fingirten Personen hält man in seinen
Büchern ordentlich Rechnung in Debet und Credit:
z. B. Herr Philipp Korn in Frankfurt kauft
in der Messe von einem Hamburger Kaufmann
Namens Behrens für 2000 Gulden Waaren,
und bezahlt sie auf der Stelle mit baarem Geld,
so wird dieser Posten folgender Gestalt behandelt:
der Käufer Herr Korn schreibt unter die Rubrick
des Herrn Behrens den Postenordentlich an,
die Waaren kommen unter sein Kredit, und die
Zahlung unter sein Debet; weilen nun aber 2000
Gulden baar aus der Kasse gekommen sind, so
schreibt er auch den Posten unter die Rubrick des
Kassekonto, und zwar unter das Kredit, und end=
lich da auch das Waarenlager diese Waaren em=
pfangen hat, so schreibt man auch hier den Posten
unter das Debet des Waarenkonto; wenn nun
Herr Korn die Waaren wieder an einen andern
verhandelt, so kommen sie unter das Debet, die=
ses Käufers; gesezt nu er bezahlte sie durch einen
 
          bessern Rechnungsstyl.          237
Wechel, so kommt der Wechsel unter das Debet
des Wechselkonto, und so bald er einkassirt ist,
so wird das baare Geld in die Kasse gebracht, folg=
lich kommt nun auch dieser Posten ins Debet des
Kassakonto u. s. w. Dies Beispiel ist freilich sehr
unvollständig, allein es ist doch hinlänglich um
einzusehen, daß sich auf diese Weise alle Rubricken
in den Handelsbüchern vielfältig kontrolliren, und
daß also entweder die Uebereinstimmung die voll=
kommene Richtigkeit, oder der Mangel derselben
alle auch die allergeringsten Fehler nothwendig ent=
decken müsse. Bei diesem doppelten Buchhalten
wird ebenfalls alles ins Journal ins Reine geschrie=
ben, und dann aus demselben das Kapitalbuch ge=
fertigt, wo man jeder Rubrick so wohl den wahren
als fingirten Personen ihre Rechnung macht, die
sich dann alle, wenn nirgends gefehlt worden, ganz
richtig bilanziren und übereinkommen.
 
Die erstaunliche Genauigkeit und Gewisheit
welche die Kaufleute durch diese Methoder erhalten,
und die es ihnen leicht macht, jeden Augenblick
ihr Kassakonto, oder ihr Waarenkonto zu bilan=
ziren, und so ihren Vermögenszustand zu erfah=
ren, hat vielen Kameralisten zum Nachsinnen An=
laß gegeben, ob man nicht bei dem staatswirth=
schaftlichen Rechnungswesen auf eine ähnliche Art
 
238          Vorschläge zu einem
verfahren könne? Den wichtigsten Versuch hat
wohl die Oesterreichische Kammer gemacht. Al=
lein Kayser Joseph erklärte öffentlich, er gebe
jezt 300,000 Gulden aus, um nicht um 30000 be=
trogen zu werden, das ist alles gesagt.
 
Ich muß im Vorbeigang erinnern, daß ich
hier nur bloß den Zweck habe, sich selbst und den
Rechnungsprinzipal von der Richtigkeit der Rech=
nung zu überzeugen, von der Treue ist noch nicht
die Rede, diese sezt auch das allervollkommenste
doppelte Buchhalten nicht in Sicherheit, es sind
da andre Mittel nöthig.
 
Es entsteht also die Frage: Ob ein jeder Ver=
walter, Einnehmer, Renthmeister u. d. g. kauf=
männisch Buchhalten könne? Die Verschiedenheit
der Einnahmen und Ausgaben, die Natur dessen was
bezahlt und empfangen wird, u. s. w. entscheiden
gleich, daß eine ganz andre Rechnungsform bei
dem Kameralwesen als bei der Handlung erfordert
werde, ob man geich die Hauptgrundsäze der ersten
von der lezten abziehen kann und soll, allein wie
muß das geschehen?
 
Die Gewisheit von der Richtigkeit des Kalkuls
erhalten die Kaufleute eigentlich dadurch, daß sie
die Posten, woraus die Hauptsummen entstehen,
 
          bessern Rechnungsstyl.          239
in verschiedene Ordnungen anschreiben, und also
auch in diesen verschiedenen Ordnungen addiren;
da es nun ein logisch richtiger Saz ist, der sich
aufs principium indiscernibilium gründet, daß
bei allerlei Zahlen, die in verschiedenen Ordnungen
summirt werden, höchst schwer ein Fehler zwei=
mahl gemacht werden könne, so entsteht aus der
Uebereinstimmung der Hauptsummen der höchste
Grad der Wahrscheinlichkeit.
 
Dies ist also das Wesentliche, welches vom
doppelten Buchhalten abstrahirt, und in den Kam=
merstyl übergetragen werden muß.
 
Wenn man also die Posten nach der Zeit=
folge in ein Buch einträgt, folglich ein Journal
hält, und dann aus diesem das Manual, und
daraus endlich die Hauptrechnung formirt, so ent=
steht ein mannigfaltiger Nuzen; vorzüglich aber
der, daß man im Journal die Posten nach der
Zeitfolge, so wohl in der Einnahme als in der
Ausgabe addirt, und also die Totalsumme er=
hält; werden dann in der Hauptrechnung auch alle
Rubricken summirt, dann rekapitulirt, und man
erhält nun die nehmliche Summen des Journals,
so ist man gegen den Errorem Calculi gesichert,
und der Zweck des doppelten Buchhaltens ist er=
reicht.
 
240          Vorschläge zu einem
Um nun auch zu zeigen, wie ausgebreitet der
Nuzen eines solchen Journals sey, so will ich mei=
nen Plan desselben kürzlich beschreiben:
 
Es ist allen Rechnungskundigen bekannt, wel=
che Schwierigkeiten die Reste, so wohl alte als
laufende machen; indem sie einige vereinnah=
men, und wenn sie nicht bezahlt werden, entweder
in der Gewährung oder Liquidation als Reste an=
zeigen, oder gar erst Vorausgaben, und dieses
dann in der Gewährung melden. Mich wundert
sehr, daß man noch nicht allgemein darauf gefallen
ist, die Kameralrechnungen so wie die Kaufmän=
nischen, in Debet und Kredit zu führen, es ist
nichts in der Welt leichter, und hebt alle Schwie=
rigkeit.
 
Man mache sich also ein Buch in Folio zum
Journal; hat man Geld und Naturalien zu ver=
rechnen, so müssen ihrer zwey seyn, das eine kann
man kaufmännisch Kassakonto, oder auch Geld=
journal, und das andere Naturalienkonto,
oder Naturalienjournal nennen.
 
In dem Geldjournal macht man hinten auf
jeder Seite zwo Hauptkolumnen, die erste über=
schreibt man Einnahme, die zweite Ausgabe;
jede theilt man wieder in zwo Kolumnen, die erste
für Debet oder Schuldigkeit, und die zweite
                    für
 
          bessern Rechnungsstyl.          241
für Kredit oder Berichtigung, jede wird dann
abermal für die Geldsorten, für Gulden und Kreu=
zer liniirt. Vorn gegen die linke Hand macht man
auch drei Linien, eine für den Monatstag, die
zweite für die Nummern der Belege, und die drit=
te für die Seitenzahl der Hauptrechnung, damit
man jeden Posten ohne vieles Suchen allsofort auf=
schlagen könne? *)
 
Dies Journal muß beständig auf dem Pult
liegen, und so wie eine Einnahme oder Ausgabe
vorkommt, so schreibt man sie ganz ausführlich
und bestimmt hin, Einnahmen und Ausgaben alle
der Zeitfolge nach unter= und nach einander, nur
muß man sich in Acht nehmen, daß man keinen
Einnahmposten etwa in Ausgabe, oder einen Aus=
gabposten in Einnahme schreibe. Wenn man nach
und nach in Uebung kommt, so macht man diesen
Fehler nicht mehr. Man kann auch die einnahm=
Kolumne vorn, und die Ausgaben hinten auf die
Seite liniiren, beides lauft auf eins hinaus.
 
Der Anfang des Journals wird mit der Ge=
währung der lezten Rechnung gemacht. Man schreibt
nehmlich alle alte Reste der Ordnung nach in Ein=
nahm=Schuldigkeit, und was die Kasse etwa
---
*) Man sehe am Schluß die Tabellen mit ihrer Erklärung.
Vorlesungen II Th.          Q
 
242          Vorschläge zu einem
noch zu zahlen hätte, in Ausgabe=Schuldigkeit;
auf diese Weise knüpft man die neue Rechnung an
die alte an.
 
Die Ordnung, welche man bei dem Schreiben
des Journals zu beobachten hat, besteht vornehm=
lich in folgenden Stücken: man muß sich einen
Schreibkalender halten, in welchem man sorgfäl=
tig anzeichnet, was auf bestimmte Tage zu empfan=
gen oder zu bezahlen ist; dann muß man un=
ausbleiblich alle Morgen in den Kalender sehen,
ob man heute etwas einzunehmen oder auszugeben
habe? Im ersten Fall schreibt man den Debenten
also fort in einem ausführlichen Posten an, und
sezt seine Schuld in Einnahme=Schuldigkeit, kommt
er nun heut und zahlt, so schreibt man den Posten
in Berichtigung, wo nicht, so fährt man fort, alles
was vorfällt einzutragen, und wenn er erst be=
zahlt, wenn schon mehrere Seiten oder Blätter
vollgeschrieben sind, so trägt man da, wo man
jezt mit dem Schreiben ist, die Bezahlung ein,
indem man zugleich den Datum citirt, wo der
Posten in Schuldigkeit gebracht worden, jezt kommt
er nur blos in Berichtigung der Einnahme.
 
Wenn Naturalien verkauft werden, so kommt
der Käufer als Schuldner in Einnahme=Schul=
digkeit, und so bald er bezahlt, auch in Einnahme=
Berichtigung.
 
          bessern Rechnungsstyl.          243
Wenn Kapitalien verliehen werden, so kom=
men diese in Ausgabe=Schuldigkeit, wenn sie aus=
gezahlt werden auch in Ausgabe=Berichtigung, wie=
len sie aber dereinst wieder einkassirt werden müs=
sen, so schreibt man sie auch zugleich in Einnahme=
Schuldigkeit; in Einnahme=Berichtigung kommen
sie erst, wenn sie wieder bezahlt worden. Aus
diese Begriffen läßt sich leicht folgern, wie man
mit geliehenen Kapitalien verfahren müsse; sie
kommen in Einnahme=Schuldigkeit und Berichti=
gung, dann auch in Ausgabe=Schuldigkeit; aber
nicht ehender in ihre Berichtigung bis man sie wie=
der ablegt.
 
Wenn man Naturalien einkauft, so kommt
der Posten in Ausgabe=Schuldigkeit, und so bald
man bezahlt, auch in Berichtigung. Um die er=
müdende Weitläuftigkeit zu vermeiden, will ich
mich hier in keine weitere Regeln und Erklärun=
gen einlassen, ich werde alles aufs deutlichste an
einem andern Ort entwickeln, und das Eintragen
der schwersten Posten erklären.
 
Das Naturalien=Journal wird in der nehm=
lichen Form geführt; doch mit dem Unterschied,
daß man jedem Naturale, als Wein, Korn,
Waizen u. s. w. sein eigenes Journal hält; dies
          Q 2
 
244          Vorschläge zu einem
kann nun entweder in einem Buch oder in meh=
reren Cahiers geschehen.
 
Der Nuzen dieses Journals ist vielfältig, ich
will nur ein und anders davon bemerken:
 
Man hat hier vier Kolumnen: Einnahme=
Schuldigkeit, Einnahme=Berichtigung, Ausgabe=
Schuldigkeit, und Ausgabe=Berichtigung; unter
die Einnahme=Schuldigkeit kommt alles was ein=
genommenwerden muß, unter die Einnahme=
Berichtigung wird alles geschrieben, was wirklich
eingenommen wird; eben so sezt man alles in Aus=
gabe=Schuldigkeit,w as auszugeben ist, und in
Ausgabe=Berichtigung, was würklich ausgegeben
wird. Durch diese Einrichtung wird man in den
Stand gesezt, jeden Augenblick den Vermögenszu=
stand zu erfahren: man addirt nehmlich auf ein
besonderes Blättchen Papier alle vier Kolumnen,
so erhält man vier Summen; die Einnahme=Schul=
digkeit zeigt an, was man überhaupt bis daher
einzunehmen hat, und die Einnahme=Berichtigung
zeigt, was wirklich eingenommen ist, zieht man nun
diese Summe von jener ab, so zeigt der Ueber=
schuß die aussen stehenden Reste. Eben so sieht man
aus der Summe der Ausgabe=Schuldigkeit, was
man bis daher auszugeben hat, aus der Berich=
tigung, was wirklich darauf gezahlt ist, und nach
 
          bessern Rechnungsstyl.          245
Abzug der lezten von der ersten Summe, was man
noch zu bezahlen hat. Zieht man aber die Sum=
me der Ausgabe Berichtigung von der Summe
der Einnahme Berichtigung ab, so zeigt das Sal=
do, was in Kassa ist, stürzt man nun die Kassa,
und es trift ein, so ist das schon ein Zeichen, daß
man recht gerechnet habe. Oder: sucht man die
Restanten auf, und addirt ihre Reste zusammen,
und man findet dann, daß sie mit dem Saldo der
Einnahme Schuldigkeit überein stimmen, so ist
die Rechnung abermal richtig, eben diese Probe
kann man auch mit der Ausgabe machen.
 
Ferner hat diees Journal nun auch bei der
Formirung der Rechnung selbst einen grosen
Nuzen: gewöhnlich ist das Formular derselben
vorgeschrieben, vortreflich wäre es, wenn man auch
das Manual und die Hauptrechnung in Debet und
Kredit, oder in Schuldigkeit und Berichtigung
liniirte, dann hätte alle Schwierigkeit, wie nehm=
lich die Reste zu berechnen seyen, ein Ende; denn
so kämen alle Forderungen ins Debet oder Schul=
digkeit; in so fern nun etwas bezahlt oder nicht
bezahlt würde, das zeigte die Berichtigung; am
Ende jeder Rubrick würde dann das Saldo der
Reste durch die Namen der Schuldner liquidirt
ider gewährt. Warlich! eine vortrefliche und
          Q 3
 
246          Vorschläge zu einem
höchst bequeme Einrichtung, die in der Ausfüh=
rung erst ihren ausgebreiteten Nuzen zeigen würde.
 
Wenn man nun nach meiner obigen Anleitung
sorgfältig das Journal führt, so mußman wö=
chentlich ein paarmal die Posten aus dem Jour=
nal ins Manual, und zwar einen jeden unter seine
Rubrick eintragen; im Journal stehen sie nach
der Zeitfolge, und um Manual werden sie nun
nach ihrem wesentlichen Karakter unter die Ru=
bricken vertheilt. Will man zuweilen nachsehen ob
alles richtig sey, so addirt man die vier Kolumnen
des Journals, hernach auch alle Rubricken des
Manuals, rekapitulirt die Einnahme und Aus=
gabe, und wenn nun die Summen gleich sind,
so ist kein Irrthum im Rechnen, kein Error Cal=
culi begangen worden.
 
Gegen das Ende des Jahres formirt man
dann die Hauptrechnung aus dem Manual, und
schreibt sie zur Uebergabe an die Revision sauber ab.
Diese muß ja nun ohnehin abgeschlossen wer=
den. Eben so wird auch jezt das Journal geendigt
und alles summirt; wenn nun alle Summen aufs
genaueste übereinstimmen, so ist einmal der Rech=
nungsführr seiner Sache vollkommen gewiß, und
der Revisor kann sich und die Justifikanten nun
auch leicht überzeugen, wenn er so wohl im Jour=
 
          bessern Rechnungsstyl.          247
nal, als auch in der Rechnung nachsieht, ob
nicht die Zahlen vorsäzlich gleichförmig geschrieben
worden.
 
Was also durch das doppelte Buchhalten der
Kaufleute bezweckt wird, das kann nach diesem
Plan bei dem Kammerstyl ebenfalls vollkommen
erreicht werden, und das ist sehr viel: denn die
Rechnungs= und Rechtskundige wissen, daß der
Error Calculi eine ganz vollkommen abgeschlosse=
ne, und in aller Rechtsform justifizirte Rechnung,
noch nach 30 Jahren einer neuen Untersuchung und
Schadenersezung fähig macht, welches durch die=
ses doppelte Buchhalten gänzlich vermieden wird.
 
Nun komm ich zum zweiten Hauptpunkt, zum
Beweiß der Treue eines Rechnungsführers; ich
seze hier alle mögliche praktische Kenntnisse so wohl
der Staatswirthschaft als des Rechnungswesens
voraus; denn wenn einer aus Mangel an Kennt=
nissen fehlt, so hat er warlich die Schuld nicht,
wenn unordentlich gehauset wird, sondern der, der
ihn angestellt hat. Die Rede ist also hier von
wissentlicher Treue und Untreue.
 
Einem rechtschaffenen Rechnungsführer muß
alles dranliegen, sein Amt mit gröster, und pe=
dantischer Treue zu verwalten, hier Pedant seyn,
ist die gröste Ehre. Wenn er selbst Eigenthümer
          Q 4
 
248          Vorschläge zu einem
des Vermögens wäre, so könnte er sich bloß mit
dem eigenen Bewußtseyn, nichts versäumt zu ha=
ben, beruhigen, aber hier ist das bei weitem nicht
genug, er muß auch seinen Principal, oder sein
Kollegium, unwidersprechlich davon überzeugen
können, und wirklich überzeugen.
 
Oft ist man der Rechtschaffenheit eines Man=
nes so gewiß, daß man weder in der Revision
noch in der Abnahme seiner Rechuungen [sic; Rechnungen] so genau
ist; wenn nun der Rechner sich darauf verläst,
und allenfalls auch nicht so streng in der Beweis=
führung seiner Treue ist, so können allerhand Be=
schwerlichkeiten aus dieser Nachläsigkeit entstehen:
der Kredit eines Mannes ist eine äusserst heickele
Sache, er kann leicht verdächtig werden, auch
ohne seine Schuld; es können andere und strengere
Männer ins Kollegium kommen, es kann eine
Veränderung in der Regierung vorgehen, die alles
aufs genauste sucht, man kann den ehrlichen Mann
schikaniren wollen, u. d. gl. Daher ist es die
gröste Pflicht eines Verwalters fremder Güter,
daß er an seiner Seite alles anwende, um auf
jeden Fall für jezt und die Zukunft, jeden Posten
aller seiner Rechnungen aufs gewisseste belegen und
beweisen zu können.
 
Eben so ist es auch die höchste Pflicht der Kam=
 
          bessern Rechnungsstyl.          249
mer, dem Rechnungswesen eine solche Gestalt zu
geben, daß auf einer Seite ihren Beamten jeder
Beweiß leicht werde, und auf der anderen die Re=
vision und Justifikation sich von der Richtigkeit
aller Posten sicher überzeugen könne.
 
Von diesen zweien Punkten muß ich noch ein
und anderes sagen.
 
Wenn der Rechnungsführer die Landwirth=
schaft, Fabricken und Handlung, oder überhaupt
die Staatswirthschaft versteht, so wird ihm alles
leicht, er kennt den Zusammenhang der Dinge,
er weiß Buch zu halten, arbeitet allenthalben mit
Sicherheit und Bewußtseyn, er liefert mehr zur
Kasse, als man erwartete, macht Besserungen
u. s. w. kurz man ist mit ihm zufrieden; indessen,
um sich gegen den Neid oder auch gegen zukünf=
tige Verdrieslichkeiten zu schüzen, thut er nichts
ohne Ratifikation; überall wo er etwas einnimmt,
das nicht eine beständige Einnahme ist, da beküm=
mert er sich um unwiderlegbare Zeugnisse, daß er
nicht mehr eingenommen habe; wo etwas auszu=
geben ist, da sorgt er dafür, daß er beweisen könne,
die Ausgabe sey nöthig gewesen, und fordert die
bündigste Quittung bei der Zahlung. Er führt
seine Rechnung Jahr aus Jahr ein mit Kaufmän=
nischer Sauberkeit und Genauigkeit, hebt von
          Q 5
 
250          
Vorschläge zu einem
jedem Jahrgange alle Bücher ordentlich auf, rich=
tet seine Registratur so ein, daß er im Stand ist,
jeden Beleg jedes Postens von Anfang seiner Be=
dienung an bis dahin, im Griffe zu finden, zu dem
Ende muß er unausbleiblich von jedem, auch dem
kleinsten Belege, wenn das Kollegium die Originalien
behält, eine vidimirte Kopie aufbewahren, und
sich nach jeder Justifikation das ganze Protokoll
auslößen, und in der Ordnung seiner Registratur
einverleiben.
 
Einem Manne, der so handelt, wird’s nie schwer,
seine Treue zu beweisen, er darf das Licht nicht
scheuen, denn er kann jede Untersuchung mit hei=
terem Blick aushalten, er stirbt ruhig, denn er
war nicht nur ein getreuer Haushälter, sondern
er hat auch dafür gesorgt, daß man seinen Nach=
gelassenen keine Schwierigkeiten machen kann, die
sie ins Unglück stürzen könnten.
 
Aber sauer und schwer wird freilich das alles
auch dem geschicktesten und bravsten Manne, wenn
Verwirrung im Lande herrscht; wenn man das
geheiligte Licht und Recht mit der Larve der Schi=
kane vermummt; wenn der Fürst Blut saugt,
die Minister im Trüben fischen, die Kammer La=
byrinthe baut, damit sich der Wandrer darinne
verirre, und den Weg zur Wahrheit nicht finden
 
          bessern Rechnungsstyl.          251
möge, und endlich der Landbeamte aus der allge=
meinen Finsterniß, die das Volk bedeckt, Gebrauch
macht und plündert, wo er kann; da ists freilich
schwer für einen redlichen Mann, Rechnungsführer
zu seyn, aber desto größer ist dann auch der Lohn sei=
nes guten Gewissens.
 
Wenn aber die Kammer redlich denkt, und
es ihr Ernst ist, ihre Pflichten zu erfüllen, so wird
alles leicht; sie kann durch gute Verordnungen und
vernünftige Anstalten viele Schlupfwinkel der Un=
treue zerstören, und auch den unredlichen Beam=
ten in die Lage sezen, daß er nicht veruntreuen
kann. Und eben solche Anstalten erleichtern dann
auch dem Redlichen die Beweisführung seiner
Treue.
 
Ohne mich in den Zusammenhang einer Rech=
nungsordnung einzulassen, will ich nur ein und
andre Vorschläge thun.
 
Die unbeständigen Einnahmen machen den
Revisoren und Justifikanten ausserordentlich viel
zu schaffen. Wenn z. B. ein Forstbedienter einen
Baum an einen Zimmermann verkauft, wie kann
da unwidersprechlich dargethan werden, wer habe
nicht mehr für den Stamm empfangen, als er an=
giebt? Die sogenannten Gegenscheine sind sehr
schwankende Belege, denn die kann man jedem
 
252          Vorschläge zu einem
Schulknaben in die Feder diktiren. Eben so ver=
hält sichs mit allen Gutsverwaltern, und mit allen
Rechnern, die Naturalien verkaufen, oder un=
bestimmte einnahmen haben.
 
Ich glaube für diese Schwierigkeit eine ganz
sichere Auskunft zu finden.
 
Erstlich muß die Kammer so viel als möglich
ist, trachten, daß die einzelne Verkäufe in
öffentliche gerichtliche Auktionen verwandelt wer=
den; weil aber doch noch immer vielerlei unbe=
ständige Einnahmen bleiben, die nicht abgeändert
werden können, so läst die Kammer für diese
Quittungen drucken, und zwar Kreuzer, Baz=
zen, halbe Gulden, Gulden, fünf Gulden und
zehn Gulden Quittungen. Auf jedem Blatt muß
also eine bestimmte Zahl oder Summe Geldes
abgedruckt stehen, und quittirt werden; dann
muß jede Quittung auch einen Stempel wie die
Zollzeichen, um des Nachdrucks willen, haben;
ferner wird so viel weiß gelassen, daß der Rech=
nungsführer dazu schreiben kann, wofür die Zah=
lung geleistet worden, und endlich kann man auch
den Namen des Orts der Verwaltung, und der
Verwaltung selbst, z. B. Obereinnahme Laden=
burg, Schafnerei Sion u. s. w., darunter drucken
lassen. Nun stellt man jedem Rechnungsführer
 
          bessern Rechnungsstyl.          253
eine hinlängliche Menge dieser gedruckten Quit=
tungen zu, die man nach den Geld, welche sie be=
sagen, zu einer Summe rechnet und sorgfältig an=
schreibt. Ferner muß man eine Verordnung pu=
bliziren lassen, daß sich niemand unterstehen solle,
an einen Rechnungsführer etwas zu bezahlen,
ohne eine solche gedruckte Quittung sich geben zu
lassen, die gerad so viel quittirt als bezahlt worden;
wer dieses verabsäumen würde, der sei gehalten,
noch einmal so viel zu bezahlen.
 
Das Quittiren geschieht folgender Gestalt: ge=
sezt es zahlt einer 63 Gulden, 40 Kreuzer, so
nimmt der Rechnungsführer entweder eine 50 Gul=
den Quittung, oder sechs zehn Gulden Blätter,
dann noch drei ein Gulden Quittungen, eine halbe
Gulden, und eine 10 Kreuzer Quittung, heftet
sie alle mit Siegellack aufeinander, drückt sein
Petschaft darauf, und unterschreibt die lezte mit
seinem Namen, dies giebt er nun dem Zahler zur
Sicherheit.
 
Der Effekt dieser Einrichtung ist augenschein=
lich: Wenn am Schluß des Jahrs die Rechnung
abgelegt wird, so schickt der Rechner seine noch
übrige Quittungen auch ein; jezt zählt der Revi=
sor die unbeständige Einnahme Posten in der Rech=
nung alle zusammen, zieht dann diese Summe von
 
254          Vorschläge zu einem
der zugeschickten Quittungssumme ab, so muß sich
der Saldo in den zurück geschickten Quittungen
finden: z. B. die unbeständigen Einnahmen betrü=
gen 2700 Gulden, man hätte aber dem Rechnungs=
führer für 3000 Gulden Quittungen gegeben, so
müssen die noch übrige Quittungen 300 Gulden be=
sagen, denn er hat ja nur 2700 quittirt.
 
Es ist klar, daß jezt kein Betrug möglich ist;
niemand darf eine geschriebene Quittung nehmen,
auch wird sich niemand weniger quittiren lassen, als
er bezahlt; folglich: wenn der Rechnungsführer
in obigem Fall würklich mehr als 2700 Gulden
eingenommen, aber nur diese in Rechnung gebracht,
und das Uebrige behalten hätte, so würde ja dieses
Uebrige an den übrig gebliebenen Quittungen feh=
len, und als entdeckt werden.
 
Bei den unbeständigen Ausgaben hälts schwe=
rer, den Betrug zu vermeiden. Hier bekommt der
Rechner die Quittungen, aber kann er sich nicht
von jedem Schulknaben Quittungen schreiben lassen?
 
Auch hier muß die Kammer so viel möglich
die einzelnen kleinen Ausgaben in Grose bestimmte
vereinigen; Bau= und Reparations= und andre
Arbeiten, so viel als sichs thun läst, verdingen,
und überhaupt dahin trachten, daß solche Schlupf=
winkel der Untreue, so viel als möglich ist, zerstört
werden.
 
          bessern Rechnungsstyl.          255
Dem allem ungeachtet aber sind doch bei Guts=
und Fabrickverwaltungen die kleinen Ausgaben,
die unmöglich alle vom Kollegium ratifizirt wer=
den können, unvermeidlich; folglich muß auch hier
ein Mittel gefunden werden, welches gegen Be=
trug sichert.
 
Mir dünkt folgende Einrichtung mache wenig=
stens die Sache schwer:
 
Man gebe jedem Stadt= Flecken= oder Schul=
zengericht, gedruckte Ausgabequittungen, welche
auf eben die Art gedruckt und eingerichtet sind,
wie obige, ausser daß hier die Unterschrift Stadt=
gericht, oder Schulzengericht; Heidelberg, Hand=
schuchsheim, u. s. w. unterschrieben ist. Diese
hat der Gerichtschreiber in Verwahrung, und führt
die Kontroll darüber, so bald nur einer Geld vom
Rechnungsführer bekommt, so muß er zum Ge=
richtschreiber gehen, und dort eine gedruckte Quit=
tung holen, die er dann unterschreibt; der Gericht=
schreiber aber zeichnet den Namen und die Sum=
me des Empfängers an. Am Schlusse der Rech=
nung legt der Gerichtschreiber die Kontroll nebst
seinen noch übrigen Quittungen bei, wo dann alles
mit der Rechnung des Verwalters übereinstimmen
muß.
 
Die Schwierigkeiten, welche hier vorwalten,
 
256          Vorschläge zu einem
sind folgende: Erstlich scheint diese Einrichtung
weitläuftig und beschwerlich zu seyn; mir dünkt
aber, das sei sie in der That nicht, wenn man nur
die Sache recht angreift: wenn der Gerichtschreiber
wöchentlich einen bestimmten Tag dem Quittung=
Schreiben widmet, und der Rechnungsführer seine
Ausgaben dahin verschiebt, so ist das schon in jeder
Rücksicht eine grose Bequemlichkeit. Dann muß
auch der Gerichtschreiber eine kleine Zulag bekom=
men, damit er die Quittungen umsonst ausferti=
gen könne. Oft giebts auch in langer Zeit keine
Ausgaben. Der Rechnungsführer kann also den
Gerichtschreiber benachrichtigen, wenn Quittungen
geschrieben werden müssen, u. s. w. Zweitens
bleibt doch noch immer eine Möglichkeit des Be=
trugs übrig, denn der Rechnungsführer und der
Gerichtschreiber könnten sich verabreden, wie das
bei den Kontrollen so oft gescheht. Wäre in die=
sem Fall nicht dem Uebel auf einmal abgeholfen,
wenn man dem Gerichtschreiber eine sehr grose Prä=
mie zur Belohnung sezte, so oft er beweisen wür=
de, daß ihm so etwas zugemuthet worden, und
das könnte er leicht, wenn er dem Rechnungsfüh=
rer die begehrte falsche Quittung ausfertigte, und
dann den Vorfall in Geheim berichtete; man habe
                    auf
 
          bessern Rechnungsstyl.          257
auf die und die Quittung bei der Revision acht zu
geben, denn sie sei erschlichen.
 
Endlich muß ich noch einen Hauptmangel bei
dem Rechnungswesen überhaupt bemerken, und
dieser besteht, eben so wie bei den übrigen Fächern
des Staatsdienstes darin, daß man keine schickliche
Ordnung in Bestellung der Aemter beobachtet.
 
Der Vatter widmet seinen Sohn gerne seinem
eigenen Geschäfte, theils damit er ihn in seinem
Alter unterstüzen, theils auch daß er ihm an Brod
helfen möge. Nun mag sich der Sohn dazu schi=
cken oder nicht, er muß Schafner, Receptor,
Pfleger, Hofkammerrath u. s. w. werden, wie=
len es sein Vatter war, oder ist. Wenn man
nun bedenkt, welch eine außerordentliche Genauig=
keit zur Führung einer Rechnung erfordert werde,
wie ist es da möglich, daß ein Mensch, der manch=
mal nicht Kopf genug hat, um orthographisch
schreiben zu lernen, seine Verwaltung besorgen kön=
ne? – Gesezt auch, er wäre treu wie Gold, so
sucht er doch theils aus Scham theils aus Furcht
seine Fehler zu verdecken, er schreibt quid für
quo, und kommt manchmal zur wahren Untreue,
ohne daß er weiß, wie es zugeht, daß er zum Schelm
wird.
Vorlesungen II Th.          R
 
258          Vorschläge zu einem
Ein eben so gemeiner Hauptfehler ist die Rich=
tung des Studirens, die man einem Jüngling giebt,
der sich dem Rechnungswesen widmet. Entweder
studirt er die Rechtsgelehrtheit, ohne zu wissen,
was er dereinst wird. Dieser lernt dann in den nie=
dern Schulen, wenns wohl will, etwas rechnen,
schreibt nach der alten Beobachtung, docti male
pingung, und weiß nach seinen Akademischen Jah=
ren eben so wenig von der Oekonomie und vom
Rechnungswesen, als vorher, und doch giebt man
ihm einen verrechneten Dienst. Wenns hoch kommt,
so geht er noch wohl auf eine kurze Zeit auf eine
Schreibstube, wo er ein wenig Routine erlernt,
und nun ist der Rechnungsbediente fertig.
 
Nicht viel anders verfährt man, wenn man den
Jüngling von Jugend auf zu diesem Geschäfte wid=
met, man weiß nicht anders, und man glaubt,
hier sei auch die Rechtsgelehrtheit hinlänglich, das
ist aber gefehlt. Selbst an unserer hohen Schule,
wo doch nun Gelegenheit ist, sich zu verrechneten
Diensten geschickt zu machen, hört mancher, der
doch seine Bestimmung zu diesem Fache weiß, die
Kameralkollegia nur so nebenher, und die juristi=
schen hält er für sein Hauptfach.
 
Diese Verfassung ist ganz gewiß eine Haupt=
quelle der schlechten Einrichtung des Rechnungs=
 
          bessern Rechnungsstyl.          259
wesens: denn Unkunde veranlast Verwirrung,
Trägheit und Nachläsigkeit, und das ist schon Un=
treue; aber diese wird noch weit gröser, wenn man
nun aus Stolz keine Fehler gemacht haben,
und sie durch falsche Posten, unrichtige Angaben,
u. d. g. verstecken will, nach und nach kommt
man zu vorsäzlichen Betrügereien, wenn man sieht,
daß das Verstecken nicht bemerkt werden kann, und
man weiß kaum, wie es zugeht.
 
Dieses Unheil würde ganz vermieden, wenn
man den Jüngling von Anfang an zu einem ge=
wissen Fach, wozu er am meisten Anlage hat, be=
stimmte; der künftige Rechnungsbediente müste
dann vorzüglich gut Rechnen und Schreibenlernen,
hernach die Staatswirthschaft, und wenn es die
Staatsverfassung erfordert, beiher die Rechtsge=
lehrtheit studiren, und hätte dann Gelegenheit
nur auf eine kurze Zeit auf einem Handlungskom=
toir zu arbeiten, so würde er sich an die Genauig=
keit des Kaufmanns gewöhnen, und sich so zu sei=
nem Amt recht geschickt machen.
 
Einem so vorbereiteten jungen Mann gäbe man
dann eine kleine Landbedienung, und liese ihn von
der Picke auf dienen; seine Geschicklichkeit und
Treue müste ihn zu immer bessern Stellen beför=
dern können; diese Beförderung gäbe den besten
          R 2
 
260          Vorschläge zu einem
Sporn zur Treue, Rechtschaffenheit und Genau=
igkeit; aus den ältesten und verdientesten Landbe=
dienten beseze man hernach die Revision; ein Mann,
der so lange Verwalter oder Einnehmer war,
weiß zu geben und zu nehmen, ihm sind die Schlupf=
winkel bekannt, er kennt auch die Beschwerlich=
keiten eines solchen Amts, und ist bescheiden im
Moniren.
 
Endlich esezt man die Stellen im Kollegio
selbst aus der Revision. Dann sind die Räthe
erfahrne Männer, sie kennen das praktische des
ganzen Geschäfts, und sie werden bei der Justifi=
kation weder überlistet werden, noch jemand aus
Unverstand drücken, und ihre Verordnungen wer=
den ausführbar und weise seyn.
 
In einem nicht sehr grosen Lande glaube ich,
könnte bei dieser Einrichtung die Reviision ganz ent=
behrlich seyn, wenn die Kammerräthe selbst die
Rechnungen ad referendum nähmen; in der Si=
zung vertheilte sie dann der Präsident oder Direk=
tor an solche Männer, die der Sache am kundig=
sten wären, diese machten ihre Monita, und ver=
träten also die Stelle des Revisors.
 
Die Ordnung der Registratur bei der Kammer
kann alle diese Arbeiten ungemein erleichtern, wenn
man sie folgender Gestalt einrichtet: man giebt je=
 
          bessern Rechnungsstyl.          261
dem Amt des Landes einen Schrank, und in dem=
selben jder Verwaltung ein Fach für die Rechnun=
gen, eins für die beständigen Dokumente, als da
sind Kontrakte, Obligationen, Kauf= und Pfacht=
briefe u. s. w. und dann noch eins für die verän=
derlichen Belege, als Quittungen, Gegenscheine
Kourantrechnungen und dergleichen. Alle diese
Papiere müssen unten am Rand, welcher vorn
heraus steht, deutlich numerirt, und der Folge
nach aufeinander liegen, damit man jeden Beleg
so im Grif finden möge.
 
Eben so ist auch die Registratur des Rechnungs=
führers beschaffen; die beständigen Dokumente muß
er ebenfalls alle, wo nicht in Originali, doch in
vidimirten Kopien besizen, und jedes muß die
nehmliche Nummer haben, die es in der Registra=
tur der Kammer hat, so brauchen sie nie bei der
Abnahme der Rechnungen als Belege mit geschickt
zu werden. Sie werden nur nach der Nummer ci=
tirt, so findet sie der Revisor im Augenblick, wenn
er sie braucht in der Registratur der Kammer,
wo auch eigentlich die Revisoren abreiten sollen.
 
Die veränderlichen Belege werden ebenfalls
vom Rechnungsführer numerirt, und bei den
Posten in der Rechnung gehörig citirt, diese wer=
den nun freilich bei der Abnahme in Originali bei=
          R 3
 
262          Vorschläge zu einem
gelegt, aber der Rechner muß unausbleiblich die
vidimirte Kopien, eben so numerirt, ins einer
Registratur beilegen, so werden alle Verwirrungen
auch auf die Zukunft verhütet.
 
Da die Fächer in der Kammerregistratur end=
lich voll werden, so muß man für jede Verwal=
tund ein besonderes Repositorium haben, das für
viele Jahre geräumlich genug ist; hier werden nun
die vereänderlichen Belege, die an nächstes Jahr
nicht mehr braucht, ordentlich eingepackt, auswen=
dig auf dem Pack mit der Jahrzahl bezeichnet,
und trocken und sauber verwahrlich hingelegt; hier
können auch die justifizirten Rechnungen aufbehal=
ten werden.
 
Ich könnte vielleicht noch viel brauchbares über
diese wichtige Materie sagen, allein ich beziehe mich
auf mein künftiges Lehrbuch vom Rechnungswesen,
wo ich ausführlich von der Sache reden werde.
Und schliese nun meine Abhandlung mit der treuen
Ermahnung an alle Verwalter und Haushalter
des Staats, und vorzüglich an unsre Staatswirth=
schafts beflissene junge Freund und Zuhörer: daß
sie sich doch alle ihre grose und wichtige Pflichten,
Verwalter und Haushälter öffentlicher Güter zu
seyn und zu werden, recht anschaulich machen
mögen.
 
          bessern Rechnungsstyl.          263
Es ist nichts geringes Verwalter öffentlicher
Güter zu seyn; wer sich untersteht, ein solches Amt
ohne das deutlichste Bewußtseyn, daß er ihm voll=
kommen gewachsen sei, anzunehmen, der ist schon
dadurch untreu, und wird im Verfolg gar leicht
zum ungerechten Haushalter. Weh ihm! Dagegen
aber auch, wenn einer mit Fleiß studirt hat, und
und nun seine Kräfte seinem Beruf angemessen findet,
dann sich mit seiner Besoldung begnügt, und nicht
nur das, was da ist, treulich verwaltet, sondern auch
so viel, als ohne Druck des Ungterthanen möglich
ist, durch rechtmäßige Mittel das Vermögen des
Staats vermehrt, und Glückseeligkeit um sich her
verbreitet, solchergestalt also mit seinen fünf an=
 
vertrauten Pfunden zehen andre gewinnt, der
kann am Abend seines Lebens sein Haupt ruhig auf
sein Hauptküssen legen, die untergehende Sonne
wird ihm still und heiter zulächeln, und jeder ih=
rer Stahlen wird ihm tief ins Herz sagen: Mor=
gen geh ich dir zu einem ewigen Tage auf, an
welchem du getreuer und erprobter Haushälter
Königreiche verwalten sollst; deine Asche ruhe in
Frieden!
 
          R 4
 
264          Erklärung der Tabellen.
Erklärung folgender Tabellen.
Damit mein Vorschlag zum doppelten Buch=
halten besser verstanden werden möge, so füge ich
hier ein kleines Modell eines Journals und Ma=
nuals bei, in welchem ich die Posten der Ordnung
nach erklären will.
 
Ueber das Liniiren des Journals weiß ich
nichts mehr zu erinnern, eben so wenig von der
Ueberschrift, denn beides sieht man für Augen.
 
Der erste Posten der die Gemeinde Billig=
heim betrift, ist eine Schuld, die noch zur Zeit
nicht bezahlt werden kann, und also nur in Ein=
nahme Schuldigkeit geschrieben wird. eben so
verhält sichs auch mit den folgenden drei Posten.
 
Die nächsten drei Ausgabe Posten fallen der
Kasse zur Last, da sie sie aber noch nicht bezahlen
kann, so kommen sie nur in die Schuldigkeit der
Ausgabe.
 
Der erste Posten der 2ten Seite ist wieder eine
Einnahme Schuld, die aber auch im dritten be=
zahlt wird, und also auch in Einnahme Berichti=
gung kommt.
 
Der zweite Posten ist eine Ausgabe Schuld.
 
Der vierte Posten enthält die Aufnahme eines
Kapitals. So bald der Verleiher verspricht, das Ka=
pital vorzuschiesen, so bald ist ers schuldig, folglich
 
          Erklärung der Tabellen..          265
kommt es nun in Einnahme Schuldigkeit; so bald
es ausgezahlt wird, auch in Einnahme Berichti=
gung; da es aber auch eine Ausgabe Schuld ist,
die zu seiner Zeit bezahlt werden muß, so sezt man
es auch in Ausgabe Schuldigkeit, aber nicht ehen=
der in Berichtigung, biß man es wieder abträgt.
 
Der fünfte Posten enthält die Verlehnung eines
Kapitals: so bald dies ratificirt worden, ist man
es dem Debitor schuldig, sogleich kommt es in Aus=
gabe Schuldigkeit, und wann es ausgezahlt wird,
auch in Ausgabe Berichtigung. Da es aber nun
auch eine Schuld ist, die man zu seiner Zeit wieder
einkassirt, so sezt man es auch in Einnahme Schul=
digekit, aber nicht eher in Berichtigung, bis es
wieder eingeht.
 
Der sechste Posten betrift den Verkauf eines
Produkts. Dieses Produkt wird im Naturalien
Journal in Ausgabe geschrieben; hier aber im Geld
Journal macht es eine Einnahme von 960 Gulden
aus; da nun nur 800 Gulden abschlägig bezahlt
werden, so wollte ich hier zeigen, wie solche Zah=
lungen eingeschrieben werden. Nehmlich: die ganze
Schuld kommt in Einnahme Schuldigkeit, und die
abschlägige Zahlung in ihre Berichtigung.
 
Auf der dritten Seiten folgen einige Einnahme
und Ausgabe Posten, welche zeigen, wie man Re=
          R 5
 
266          Erklärung der Tabellen.
ste anschreiben müsse, wenn sie bezahlt werden;
sie kommen nehmlich blos in Berichtigung, denn
als sie fällig wurden, da sezte man sie in die Schul=
digkeit.
 
Der lezte Posten enthält eine Geldschuld, die
aber theils mit Geld, theils mit Naturalien be=
zahlt wird. Die ganze Schuld kommt erst in Ein=
nahme Schuldigkeit, die an Zahlung gegebene Na=
turalien aber sind gleichsam ein Ankauf, daher sezt
man sie im Naturalien Journal in Einnahme, hier
aber im Geld Journal muß der Werth in Ausga=
be Schuldigkeit und Berichtigung geschrieben wer=
den: denn wollte man das schuldige Geld in Ein=
nahme Schuldigkeit, und das baare darauf bezahl=
te nur in die Berichtigung bringen, so bliebe ja der
Zahler noch um so viel Rest als die Naturalien be=
tragen; schriebe man aber die Schuld in der Ein=
nahem Berichtigung nur als bezahlt an, so thäte
das den Effekt, als wenn alles in baarem Geld be=
richtiget worden, dann zeigte das Journal um
130 Guldenmehr Kassa Vorrath an, als würk=
lich da ist, dafür hat der Speicher und der Keller
Naturalien bekommen, und es ist ja eben so gut,
als wenn man sie für baar Geld gekauft hätte,
folglich gehört diese Summe von 130 Gulden in
 
          Erklärung der Tabellen.          267
Ausgabe, und dann die volle Bezahlung in ein=
nahme, denn der Debitor hat völlig bezahlt.
 
Der erste Posten auf der vierten Seite enthält
folgenden Fall. Gesezt der Verwalter hätte einen
Posten zu bezahlen, diesen trüge er aber theils in
Geld, theils in Naturalien ab, so würde zwar der
Kreditor richtig bezahlt; allein da es nicht völlig
mit baarem Geld geschieht, so würde wiederum
dieß Tagebuch den Kassa Vorrath nicht richtig an=
geben, sondern um so viel weniger als das Natu=
rale beträgt, wenn man die Zahlung nur bloß in
Ausgabe Schuldigkeit und Berichtigung eintrüge;
daher bringt man dieß Naturale nach seinem Werth
als verkauftes Gut auch in Einnahme Schuldig=
keit und Berichtigung, so ist alles wieder in seiner
Ordnung. Dieser Fall ist der nehmliche mit dem
vorigen.
 
Der zweite Posten betrift folgenden Fall. Wenn
man Naturalien gegen einander vertauscht, und
einer muß dem andern Geld heraus geben, z. B.
wie hier 5 Gulden, so muß man das vertauschte
Gut nach seinem ganzen Werth in Einnahme Schul=
digkeit und Berichtigung sezen, das eingetauschte
aber in Ausgabe. Würde aber der Herausgeber
nicht gleich die 5 Gulden bezahlen, so sezte man
in gegenwärtigem Fall nur 130 Gulden in Ein=
 
268          Erklärung der Tabellen.
nahme Berichtigung, und wenn er einmal bezahl=
te, so kämen dann erst diese 5 Gulden auch in diese
Berichtigung.
 
Dann folgt zum Beschluß die Rekapitulation
aller Seitenzahlen: denn ich halte das transporti=
ren derselben nicht für gut, weilen sich dadurch ein
Error Calculi, den man auf einer Seite im sum=
miren begeht, durch alle Seitenzahlen mit fort=
führt, und man also auf jeder Seite radiren oder
ausstreichen müste.
 
Darauf folgt nun das Manual, hier hab ich
nichts zu erinnern, der Augenschein lehrt alles;
alle Posten werden aus dem Journal hier unter die
gehörige Rubricken eingetragen, dann jede Rubri=
cke summirt, und alle diese Summen rakapitulirt,
wie solches S. 277 des Manuals am Schluß der
Einnahme, und S. 281 am Schluß der Ausgabe
nachgesehen werden kann. An beiden Orten folgt
dann auch auf die Rekapitulation die Gewährung,
und auf diese am Schluß der ganzen Rechnung
S. 282 die Bilanz, welche aufs genaueste mit
der Bilanz des Journals, s. den Schluß desselben,
überein kommt; und dies ist dann eben der Vor=
theil, den die Kaufleute durch das italiänische Buch=
halten erlangen.
 
Es wäre unnöthig, noch ein Muster der Haupt=
 
          Erklärung der Tabellen.          269
rechnung anzuhängen, denn diese ist eine reine und
mundirte Kopie des Manuals, ausser daß hie und
da einzelne Posten, die zusammen gehören, in eins
gebracht worden.
 
Der Sachverständige wird nun den Werth mei=
ner Methode einsehen. Wer aber noch keine Kennt=
niß vom Rechnungswesen hat, für den ist meine
Abhandlung nicht geschrieben; dieser erwarte mein
künftiges Lehrbuch.
[Vignette]