Emanzipation der Frauen und die Ehe

(Verschiedene Äußerungen Jung-Stillings zum Thema.)
 
 
Siehe auch unter Jung-Stilling als Pädagoge.
 
Siehe auch unte Pestalozzi.
 
Siehe auch die Erzählung "Selim und Irene" unter diesem Link.
 
 
Cornelia Langendorf über Jung-Stilling: „Dreimal verheiratet, schenkt ihm seine erste Frau zwei Kinder, die zweite drei, die dritte vier – die Progression verdient Bewunderung.“ – Ähnlich ‚freundlich’ äußerte sich auch Karl Marx
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Grundsätzlich hält Jung-Stilling fest:

1.
Obgleich der Mann das Haupt und der Herr des Weibes ist, so findet dieses doch nur im Naturzustand im eigentlichen Sinn statt; in der bürgerlichen Gesellschaft würden sehr vielerley Zerrüttungen entstehen, wenn man dem Manne die unumschränkte Herrschaft über seine Frau zustünde; zudem hat das weibliche Geschlecht eben die Ansprüche auf die Rechte der Menschheit, wie das männliche, und muß also auch dabey geschüzt werden.
2.
Noch eins: die Weiber sind Menschen, haben also gleiche Rechte der Menschheit mit den Männern; wenn nun diese fordern, daß ein Weib ihren Mann ausschlieslich lieben, und sich ganz allein zu ihm halten soll, so kan das weibliche Geschlecht mit gleichem Recht das nemliche fordern; sollte dieses nicht für ein Gesez der Natur gelten können? und sollte also nicht daraus folgen, daß eine Frau allemal ihre Einwilligung geben müste, wenn von einer Dispensation in Betref der Polygamie die Rede wäre?
 
 

Im Jahr 1807 heißt es:

Es hat seine Richtigkeit, und es ist in göttlichen und weltlichen Rechten gegründet, daß der Mann des Weibes Haupt sey, aber so wenig als das Haupt den übrigen Körper und seine Theile mishandelt, und mishandeln darf, eben so wenig darf ein Mann seine Frau mishandeln; und dies Mishandeln besteht nicht blos darinnen, daß man seine Frau schlägt, sondern auch darinn, wenn man despotisch, und gebieterisch mit ihr verfährt. Es gehört ja, wahrlich! nicht viel Nachdenkens dazu, um einzusehen, daß eine Frau eben so wohl Mensch ist, als der Mann, folglich auch eben die nämlichen Menschenrechte besitzt; – und wie vieles hat eine solche Frau und Ehegattin zu leyden, wenu [sic; wenn] der Mann gar nichts leydet? – Wer eine Frau in Kindesnöthen gesehen hat, und dann nichtr eine solche Werkstädte der göttlichen Allmacht, wo sie täglich neue Menschen schaft, ehren, schonen, und lieben kann, der ist ein gefühlloser, elender Wicht, und nichts weniger als ein Christ.
Manche Männer, die sich darstellen als erwekte fromme Christen, betragen sich doch in ihren Häusern als Tyrannen und Despoten: ich will nicht fordern daß ein Geschäftsmann seiner Frau seine Geheimnisse anvertrauen soll, das würde in manchen Fall unverzeihliche Schwäche seyn, aber wenn nun auch ein Geschäftsmann, oder auch ein anderer Mann, der keine Staatsgeschäfte verwaltet, aber doch eigene wichtige Berufspflichten hat, seiner Frau, als seiner zuverläßigen Freundin, alles was er weiß, anvertrauen kann und darf, wie wohlthätig ist das? Aber ich weiß edle Weiber, die ihren Männern an Klugheit und Verschwiegenheit nichts nachgeben, und ihnen wohl mit Rath und That an die Hand gehen, ihnen manches erleichtern, und viel Verdrüßlichkeit abwenden können, allein der Mann betrachtet sich als ein Wesen höherer Art, er würdigt sein edles Weib nicht seines Vertrauens, sonern weist sie strenge ab, wenn sie ihm, geschehe es auch noch so freundlich, einreden will. Wer noch diesen Sinn hat, der denke nur ja nicht daß er angefangen habe ein Christ zu seyn, denn der Christ regiert sein Haus nicht anders, als Christus seine Gemeine, das ist mit Liebe und Demuth.
Ist es nicht Vorgeschmack des Himmels, wenn der Mann, ermüdet von seiner Arbeit, Mittags oder Abends nach Hauß kommt, und ihm dann seine Frau freundlich entgegen kommt, ihn mit den Speisen, die sie ihm selbst, oder doch durch ihre Anordnung, bereitet hat, erquickt, und durch ihr liebevolles Betragen stärkt, und aufheitert? und was verdient nun dagegen ein Mann, der diese Liebe nicht durch Gegenlieber erwiedert, sondern ihr mürrisch und gebieterisch begegnet? O wie bitter wird er das dereinst büssen müßen! – Es gehen oft ehrbare und blühende Familien zu Grund, und werden elend, ohne daß man weiß woher es komme? wenn man aber genau untersucht, so würde man in einem solchen Betragen des Mannes, leicht die Ursache eines solchen strengen göttlichen Gerichts finden.
Die Männer sollden den Weibern als den schwächeren Gefäßen die Ehre geben, und Gedult mit ihnen haben, denn ihr Antheil an den häuslichen und Ehestands=Leiden ist weit grösser als der Antheil des Mannes. Wenn aber nun noch gar ein Mann seine Frau schlägt, wie dies leider! unter gemeinen Leuten häufig der Fall ist, so sollte billig die Obrigkeit ein solches männliches Ungeheuer öffentlich durch den Büttel tüchtig abprügeln lassen, damit der Unhold fühlen könne, was Schläge sind. Nie in keinem Fall hat ein Mann das Recht seine Frau zu schlagen, denn sie hat die nämlichen Menschenrechte wie er; hat die Frau Strafe verdient, so ist die geistliche und weltliche Obrigkeit da, sie zu strafen, aber nicht ihr Mann; was der nicht durch Liebe und ernstliches Ermahnen bey ihr ausrichten kann, das gehört auch nicht in seine Gerichtsbarkeit.
 
 

1792

Jung-Stillings Ablehnung der Französischen Revolution ist bekannt. Seine Ansicht zur Emanzipation der Frauen dagegen weniger. Bei diesem Thema zeigt sich, wie sehr er an neuer Literatur interessiert war und sie auch aufnahm. (Dieses folgende Werk ist nicht genannt bei: Gerhard Schwinge: Jung-Stillings Lektüre, 2002)
 
1792 veröffentlichte in London Mary Wollstonecraft (1759-1797) ihr Buch „Vindication of the rights of woman“. Christian Gotthilf Salzmann (1744-1811) brachte es übersetzt in Schnepfenthal 1793 heraus mit dem Titel „Rettung der Rechte des Weibes mit Bemerkungen über politische und moralische Gegenstände“.
Jung-Stilling ist empört:
„Daß eine brittische Frau so etwas schreiben und behaupten kann, das ist ihr allenfalls zu verzeihen; aber wenn ein deutscher Gelehrter, und noch dazu ein Geschäftsmann, so etwas im Ernst behauptet, so weis man nicht, was man dazu sagen soll.“
Jung-Stilling greift hier den von ihm verehrten Schriftsteller Theodor Gottlieb von Hippel (1741-1796) an, der als ewiger Junggeselle 1792 anonym das Buch „Ueber die bürgerliche Verbesserung der Weiber“ in Berlin bei Voß hatte erscheinen lassen. Jung-Stilling empört sich:
„Es ist kaum zu begreifen, wie ein berühmter deutscher Schriftsteller, der sonst Kopf und Herz am rechten Flek hat, behaupten kann, es sey recht, billig und nüzlich, daß das weibliche Geschlecht sich eben den Geschäften widme, die bisher das männliche ausschließlich ausübte!“
Nach Darstellung des Sachverhaltes faßt er zusammen:
Nicht wahr, wir Männer fühlen uns glüklich, und sind es auch, wenn uns unsere Gattinnen freundlich und gefällig die Sorgen unserer Aemter versüßen? [...] wenn es ihre höchste Freude ist durch vernünftige Sparsamkeit, und christliche Wohlthätigkeit, das Glük ihrer Familie dauerhaft zu gründen; wenn sie ihre Kinder, Knaben und Mädchen von der Wiege an zur Gottes= und Menschenliebe, und zur reinen Gottes=Verehrung stimmen; und wenn sie uns, wenn uns Amts=Verdrieslichkeiten und Amts=Gefahren drohen, oder uns freche Ungerechtigkeiten beleidigen, mit sanften Trostgründen der Religion beruhigen. Sagt mir, Brüder! wer unter uns wird nicht eine solche Gattin einer jeden andern, auch noch so gelehrten Frau vorziehen?
Stammt diese (gekürzte) Äußerung aus dem Jahr 1795, so kann man aus einer erst 1964 publizierten Autobiographie entnehmen, dass Jung-Stilling auch 1815 seine Ansicht nicht geändert hatte:
„Nicht selten tanzte die Jugend ein halbes Stündchen vor dem Abendessen. Den Schluß des Tanzes bestimmte das Aufbruchzeichen für die Freunde. Nur die engeren wurden zu Tisch zurückbehalten: Jung-Stilling und die Seinigen, Max v. Schenkendorf [...] und seine Damen fehlten dabei nie. Mein Vater saß am Oberende des Tisches, dann kamen zu beiden Seiten die lieben Freunde und meine Mutter, der sich zwei Amalien, und mit den größeren beginnend, die jungen Mädchen anreihten. Das Töchterlein des Hauses hatte das Privilegium, mit weiß vorgebundener Schürze die Freunde ihrer Eltern zu bedienen. Max v. Schenkendorf lächelte Beifall und sagte, auch dieses gehöre zur edlen Dienstbarkeit des Weibes – ein Wort, das sich mir tief eingeprägt und auf mein künftiges Leben einen dauernden Einfluß geübt hat.“
Zu Jung-Stilling und die Musik siehe hier
 
 
Zu Hippel: Jung-Stillings „Die Grundlehre der Staatswirthschaft“, 1792, hat als Motto ein Zitat aus Hippels „Lebensläufe nach aufsteigender Linie mit Beylagen A, B, C [D, E, F, G, H.]“. Bd. 1-3 (in 4 Teilen, 2289 S.) Berlin 1778-1781; aus ihnen las Jung-Stilling auch vor.
 
 

1784

Bereits 1784 schrieb Jung-Stilling  
Schändlich ists, und bringt lauter Fluch, wenn ein Mann mit Poltern und Schlägen seine Frau regieren will.
 
 

Zur Zivilehe schreibt Jung-Stilling:

Die sogenannte Copulation oder priesterliche Einseegnung ist darum auch am allerschicklichsten eine Ehe politisch gültig zu machen, weil sie eine religiöse Handlung ist: zumal da auch der Ehestand nicht nur göttlichen Ursprungs, und also heilig, sondern auch eine Fortsezzung der Schöpfung ist. Indessen hat diese Ceremonie keine Verbindlichkeit, wenn eins von den Heurathenden gezwungen wird, und bey seiner Wegerung beharrt; oder wenn ein Geistlicher ohne obrigkeitliche Autorität, wie solches bey den heimlichen oder Winkelcopulationen der Fall ist, diese Handlung verrichtet. Daher soll jede Heurath, aber unentgeltlich, von der Obrigkeit des Orts ratifizirt werden; diese muß dann allemal dem Geistlichen zur Copulation schriftliche Vollmacht geben, ohne welche die Verbindung politisch ungültig, und von Seiten des Geistlichen strafbar ist.
 
 

1803 läßt sich Jung-Stilling über wollüstige Vorstellungen in einer Ehe aus:

Polykarp. Nun hab ich auch noch eine wichtige Frage zu thun, Vater Ernst Uriel! Mehrere gute Seelen in und ausser dem Ehestand werden in ihrer Einbildungskraft mit wollüstigen Bildern geplagt – wollüstige Vorstellungen bemächtigen sich ihrer, wodurch dann die Reinigkeit des Herzens getrübt, und die Unschuld der Seelen in Gefahr geszt wird, weil gewisse Leidenschaften dadurch aufgeregt, und genährt werden, die dann wie starke Gewapnete das arme Herz überfallen und nicht selten überwinden. Sage uns Ehrwürdiger Mann! was soll der Christ in solchen Fällen thun? – wie kann er diese schwere Anfechtungen überwinden?
 
Der Gr. M. Diese unreinen Geister fahren nicht anders aus, als durch Beten und Fasten. Von denen Menschen, die in solchen unreinen Vorstellungen leben, denen sie gleichsam, zum Element geworden sind, kann hier die Rede nicht seyn; sondern nur von wahren Christen, die mit Widerwillen, und ihres Kämpfens ungeachtet, doch solche Vorstellungen, die wie
feurige Pfeile des Versuchers in ihre Einbildungskraft fahren, ertragen, und gleichsam dulten müßen; für diese will ich also meinen Rath mittheilen. Bey tugendhaften gottesfürchtigen Leuten rühren die wollüstigen Bilder von einem Reiz her, der gewisse Säfte, deren Namen die Schamhaftigkeit zu nennen verbeut, an dem Ort, wo sie vom Schöpfer zu würken bestimmt sind, verursachen. Wenn ein solcher Mensch mäsig lebt, nicht zu Ausschweifungen geneigt ist, und an solchen unzüchtigen Ideen keine Freude hat, sie also nicht nährt, nicht unterhält, sondern vielmehr dagegen kämpft, so sündigt er nicht: denn es sind ordentliche Würkungen der Natur, die aus einem vom Schöpfer anerschaffenen Trieb herrühren, dessen Misbrauch allein dem Fall der ersten Menschen zuzuschreiben ist, keinesweges aber der rechtmäßige Gott gefällige Gebrauch in einer Christlichen Ehe. Werden aber jemand jene wollüstige Vorstellungen zu mächtig, und die Reize zu stark, und er lebt in einem Stande, wo er die Aufforderung der Natur nicht auf eine geziemende Gottgefällige Art befriedigen kann, welches zu Zeiten so gar bey Eheleuten der Fall ist, wenn entweder der eine oder das andre Theil unfähig wird, oder auch der eine oder der ander Theil eine gewisse traurige Krankheit bekommt, die jene wollüstige Reize bis zu einem unerträglichen Grad erhöht, so ist die Lage eines solchen armen Menschen entsezlich, und bedauernswürdig – Wehe dem, der über solche arme Leidende ein liebloses Urtheil fällt auch dann, wenn sie fallen! – diesen mochte ich auch sehr ernst unter die Augen treten und sagen: Wer unter Euch ohne Sünde ist, der erste den ersten Stein auf sie!
 
Jo 8, 7.
Schwer! – sehr schwer ist dieser Feind zu bekämpfen und zu überwinden – aber sehr ernst und feyerlich erkläre ich euch hier: Er muß überwunden werden! denn ein unreines herz kann nie zum Anschauen Gottes gelangen, und auch hier kann und will der grose Schlangentretter helfen, so bald es uns nur ein wahrer Ernst ist.
 
Schlangentreter: Gott; vgl. Lk 10, 19: Sehet, ich habe euch Macht gegeben, zu treten auf Schlangen und Skorpione, und über alle Gewalt des Feindes; und nichts wird euch beschädigen.
 
Wenn also jemand mit unkeuschen und wollüstigen Gedanken gequält wird, so muß er ihnen nur nicht nachhängen, alsofort sich in die Gegenwart Gottes stellen, und nur an Ihn denken; in dieser Stimmung nimmt man nun irgend einen Theil der Geschichte Jesu Christi vor, und stellt Betrachtungen darüber an, besonders ist seine Lebensgeschichte dazu geeignet, daß man durch ihre Betrachtungen die Fleischeslust bändigen kann; sind aber die Reize und Triebe so mächtig, daß man sie auf diese Weise nicht überwältigen kann, so müßen Physische Mittel zu Hülfe genommen werden, und diese sind nun, das so sehr aus der Mode gekommene Fasten, Casteyen, und die naturgemäß vorgenommene Abtödung des Fleisches. Man verfährt hier folgender gestalt:
1.) Muß jenes Wandeln vor Gott, die Betrachtung des Worts Gottes, nebst ernstliche Ringen, Beten und Kämpfen ununterbrochen fortgesezt werden.
2.) Wird nun eine strenge Diät erfordert: Ist es möglich, das heist, kann es die Natur ertragen, daß man die starken Getränke ganz meidet, so thue mans unausbleiblich, sonst aber genieße man sie so sparsam wie möglich; Alles was nur Gewürze heist, muß wegbleiben, Schweinefleisch, und alles was geräuchert ist, muß ganz vermieden werden. Am besten ist, wenn man das Fleisch ganz meidet, kann man das nicht, so halte man sich an Kalbfleisch, nur darf es nicht gebraten werden; Fische darf man wohl geniesen nur keine Art von Seefischen; Salat ist schädlich um des Essigs willen; denn dieser ist reizend, hingegen die Citronensäuere nüzlich. Hauptsächlich aber ist das Hungerleiden, und fleißig mit dem Cörper arbeiten, die Hauptkur. Magere schlechte Speisen sparsam genossen, dämpfen die Wollust, und starcke ermüdende Arbeiten benehmen dem Fleisch seine Reize. Brod und Wasser sind da die beste Diät.
3.) Kann man auch durch ein und anderes Arzneymittel zu Hülfe kommen, Z. B. man nehme ein Quintchen gereinigten Salpeter, und laße etwa zwey bis drey gerstenkorn schwer Campfer [Kampfer] darunter reiben, und nehme des Abends vor Schlafen gehen mit einem Glas Wasser ein.
4.) Man hüte sich für den Federbetten, und für jedem Bett, so sehr man kann, man wähle einen Strohsack mit einer wollenen Decke, und arbeite so lang, bis der Schlaf Meister wird, dann lege man sich, und beym ersten Erwachen, kehre man sich augenblicklich zu Gott, stehe flugs auf, und mache sich dann wieder an die Arbeit. Wer treulich diesen Rath befolgt, der wird mit der Hülfe Gottes den Siege endlich davon tragen, aber so viel ist gewiß, daß diese Anfechtungen unter allen die langwierigsten und die schwersten sind; und eben dies ist nun auch wieder ein Grund mehr, warum ich vorhin so ernstlich den Satz zu wiederlegen suchte, daß die Jungfrauschaft Vorzüge der Heiligkeit vor dem Ehestand habe; wer immer mit unreinen wollüstigen Bildern in der Phantasie zu kämpfen hat, bey dem wird die zur Heiligung so nöthige Reinigkeit sehr schwer errungen und erhalten, frommen Eheleuten ist dies viel leichter.
 
Siehe auch unter diesem URL mit zwei Erzählungen Jung-Stillings ["Christliches Verhalten in unchristlichen Ehen" = a) Lebensgeschichte hrsg. Benrath, S. 215 ff.; b) die 7. Szene der "Scenen aus dem Geisterreiche" mit dem Namen "Die Ueberraschung"; nach Sämmtliche Schriften, Bd. 2, S. 70-74.]
 

Siehe auch:

Trechsel, Friedrich (1805–1885): Jung-Stilling über methodistisch-pietistische Kindererziehung. – In: Volksblatt für die reformirte Kirche der Schweiz. Jg. 17, Bern: Stämpfli 1885, S. 260-262.