Vgl. hier unter dem Suchbegriff „Polizei“ und

Wakefield, Andre: The disordered police state. German cameralism as science and practice. Chicago, Ill.; London: Univ. of Chicago Press 2009; ISBN 978-0-226-87020-5; 978-0-226-87020-5

sowie ergänzend

Karin Heuer: Johann Heinrich Jung-Stilling (1740-1817) und die kameralistische Tierheilkunde in Deutschland. Berlin: Mensch & Buch 2019, ISBN 978-3-96729-049-3.

 

Bereits 1785 hält Jung-Stilling eine geheime Überwachung des Volkes für sinnvoll, wenn er in seinem „Theobald“-Roman S. 224 schreibt:

„Theobald begab sich in ein Zimmer, neben welchem ein Cabinet war, in dem man alles hören konnte, was im Zimmer gesprochen wurde“. Er hält dieses unbemerkte Beobachten für zuträglich, denn schon S. 142 heißt es: „Als Tuchtfeld sahe daß der Vorschlag nicht gehen wollte, so entfernte er beyde Kinder wieder allmählig von einander, anstatt daß er sie hätte in den Hof gehen und sich selbst überlassen sollen, wenn er dies gethan hätte, so würden sie bald gespielt, bald gelesen, und bald sich etwas erzählt haben, er hätte sie ja unbemerkt beobachten können, allein das geschah nicht, und so verdarb er alles.“

Drei Jahre später liest man in dem Paragraphen 206 seines

Lehrbuch / der / Staats=Polizey= / Wissenschaft / Von Johann Heinrich Jung / der Weltweisheit und Arzneygelehrtheit Doctor, und / öffentlicher ordentlicher Lehrer der Oeconomie, Finanz= / und Cameral=Wissenschaft zu Marburg. / - / Leipzig, / in der Weidmannischen Buchhandlung / 1788.

Es „muß die Polizey in allen ihren Anstalten, wo Eingriffe in die Rechte der Menschheit geschehen, unnachlässig streng seyn, im Gegentheil aber auch alle die Schraubereyen und Einschränkungen, welche in grosen Städten die Polizey so verhast machen, wie die Pest vermeiden. In Paris war zu Sartine’s Zeiten allenthalben Freyheit, und doch allenthalben Justiz und Gerechtigkeit. Nur der Stümper braucht viele Räder zu seinem Kunstwerk, das Genie wenige."

Im anderen Zusammenhang heißt es in Paragraph 466:

 

„Wenns der Polizey warlich ums Glück der Unterthanen zu thun ist, so kan sie erstaunlich viel ausrichten. Wer kennt nicht den Ruhm des Herrn von Sartine! –“

 

Und in „§. 473.“ steht, was die AdB Bd. 92, 1. Stück, S. 223-230 in ihrer Rezension aufnimmt:

 

„Unter diesem Collegium stehen hernach die öffentlichen Polizey=Diener, welche allenthalben Ordnung halten, und zum Zeichen ihres Amts ein Schild an der Brust tragen; und dann die geheimen, welche niemand kennt, und welche allerhand Gestalten anzunehmen fähig sind, um das Laster in allen seinen Schlupfwinkeln auszukundschaften. Sartine hatte dieser Leute eine Menge in Dienst.“

 

Der Paragraph 474 fordert:

 

„Solche Menschen muß die Polizey durch ihre geheime und öffentliche Diener auskundschaften, und dann ohne weitere Umstände über die Gränze promoviren“.

 

Geheimnisvoll bleibt zunächst noch, was Jung-Stilling am 14. August 1791 veranlaßte, folgendes in dem in der Briefedition S. 19 genannten Brief zu schreiben:


„Aus äußerst wichtigen Ursachen die ich aber dem Papier nicht anvertrauen kan, muß ich eine gründliche Nachricht von der ehmaligen französischen oder Pariser Polizey haben, und deswegen alles darüber sammeln was ich nur brauchbares auftreiben kan; besonders sind mir die Anstalten Verordnungen und Operationen wichtig die zu Sartine’s Zeiten so würksam gewesen sind. Freund! es ist nicht etwa Willkühr von mir, sondern Pflicht mich darum sehr genau zu bekümmern.“

 

Bei diesem Sartine (auch Sartines), dessen Sohn Charles-Louis-Antoine de Sartine am 29. Prairial des Jahres II (17.06.1794) unter der Guillotine starb, handelt es sich um Antoine Raymond Jean Gualbert Gabriel de Sartine, comte d'Alby (geb. Barcelona 12.07.1729, gest. Tarragona 7.09.1801). Dieser Antoine Raymond Jean Gualbert Gabriel de Sartine, Graf von Alby war Chef der französischen Polizei in Paris von 1759 bis 1774. Pierer vermerkt 1762: „als solcher machte er viele Verbesserungen, richtete die regelmäßige Beleuchtung von Paris ein u. etablirte öffentliche Spielhäuser, um dem geheimen Spiel zu steuern, verletzte aber auch im Interesse der öffentlichen Sicherheit das Briefgeheimniß“. Schärfer über ihn schreibt das Conversations=Lexicon im Jahr 1825:

„Er brachte die geheime Polizei auf die höchste Stufe der Kunst, aber nicht der Achtung, wie d’Argenson [Marc-René de Voyer de Paulmy d'Argenson; geb. 4.11.1697, gest. 8.05.1718; Lieutenant général de la police]. Er nahm einen Theil von der Hefe des Volks in seinen Sold, um den andern damit zu beobachten, und hatte seine Aufpasser und Agenten in allen europäischen Ländern. Von ihm erzählt man eine Menge von Geschichten, wie er mit ungemeiner List Verbrechen ans Licht brachte, und sogar vor der Ausführung wußte, aber erst im Moment derselben verhinderte, um die Verbrecher auf der That zu ergreifen.“

 

The Universal Magazine of Knowledge and Pleasure […] London MDCCXCVI. S. 405 ff.: „Observations on Police in General: Illustrated by two very extraordinary Anecdotes.“ Hier wird S. 407 f. bericht   Erzählt werden solche Geschichte z. B. in:
   The London Magazine, Or, Gentlemen’s Monthly Intelligence. Dezember 1782, S. 552: „Anecdote of Mons. De Sartine.“ Sartine und der irische Geschäftsmann.
  
et von dem Reisenden aus Bordeaux, dessen Geschäfte Sartine kannte und von dem in Wien gesuchten Mann, der aber in Wien war, und von dem Sartine bereits die Anschrift dort kannte.
   Niles’ Weekly Register. Bd. XXXII = 3. Serie Bd. VIII. Baltimore 1827. S. 214 f.: Duke of Grufton und Sartine.
   James Grant: Sketches in London. London: Orr & Co. MDCCCXXXVIII. S. 407: Nacherzählung der Geschichte von Sartine aus 1796 nach Colquhoun.
   Documents inédits sur le règne de Louis XV. – Journal des Inspecteurs de M. De Sartines. Priemère Sßérie – 1761-1764. Bruxelles: Ernest Parent; Paris: Dentu 1863.
   La cassette verte de Monsieur Sartine, Trouvée chez Mademoiselle du Thé. [Motto Vergil] (Cinquieme édition revue & corrigée sur celles de Leipzic & d’Amsterdam.) A La Haye, Chez la veuve Whiskerfeld, in de Platte Berze by de Vrydagmerkt. M. DCC. LXXIX.

 

Die von ihm aufgebaute Nachrichtensysteme wurden in Europa zum Vorbild, und so wundert es nicht, dass selbst Friedrich d. Gr. den ehem. Regimentsquartiermeister Johann Albrecht Philippi (1721-1791) „1771 nach Paris [sandte], um zu sehen, wie de Sartines, seit 1761 Polizeichef, seine Kunst übe“.

 
J[ohann]. D[avid]. E[rdmann]. Preuß: Friedrich der Große. Eine Lebensgeschichte. Bd. 3. Mit einem Urkundenbuche. Berlin: Nauck 1833, S. 370.

 

 
Wilhelm Roscher meint dann auch: „Ganz puritanisch klingt es, wenn alle Schenken aufhören und nur Logierhäuser bleiben sollen (St. Pw., 53); oder wenn das gesellschaftliche Klatschen über Abwesende von der Polizei verboten, überwacht und ‘exemplarisch geahndet’ werden soll. (195 fg.)“

 
Wilhelm Roscher: Geschichte der National=Oekonomik in Deutschland. Auf Veranlassung und mit Unterstützung s. M. d. Königs v. Bayern Maximilian II. hrsg. d. d. Hist. Comm. bei d. Königl. Akademie d. Wiss. München: Oldenbourg 1874 = Geschichte der Wissenschaften in Deutschland. Neuere Zeit. Bd. 14: Geschichte der Nationalökonomik.  S. 552.


Andererseits ist sich Jung-Stilling auch sicher, dass eine totale Überwachung und Kontrolle nicht möglich ist. So schreibt er in seinen

 

„Staatswirthschaftliche / Ideen. / - / Von / D. Johann Heinrich Jung, / Hofrath und Professor in Marburg. / - / Erstes Heft. / - / Marburg, / in der neuen Akademischen Buchhandlung / 1798.“, hier S. 97.

 
Kommentierter Neudruck: Johann Heinrich Jung: Bildungsfehler und Überfeinerung. Sozialer Abstieg von Familien und Staaten. Neu hrsg. und mit Anm. vers. v. Gerhard Merk. Siegen: Jung-Stilling-Gesellschaft (1992. ISBN 3-928984-04-5 (verdruckt zu -9) = Jung-Stilling-Schriften, Bd. 5. S. 86 ff., vgl.: Jung-Stilling-Lexikon Wirtschaft. Hrsg. u. eingel. v. Gerhard Merk. Berlin: Duncker & Humblot (1987. ISBN 3-428-06172-1), S. 54: „Gesetzes-Realität“.

  
„Jedes Gesez, jede Verordnung ist vergeblich, wo die Beobachtung, ob es auch wohl gehalten wird, unmöglich ist. Wie oder wo läßt sich aber nun eine Polizey denken, die da fähig wäre, alle verborgene Winkel in allen Wohnungen eines ganzen Landes, jede Minute, zu bewachen? – und wo das nicht geschehen kann, da trinkt man Caffee und noch nun so viel lieber weil er nun auch mit dem nitimur in vetium gewürzt ist.
Das Caffeetrinken also, geradezu durch ein absolutes Verbot verhindern oder aufheben wollen, ist vergebliche Arbeit und noch dazu schädlich, denn die Gesezgebende Gewalt zeigt dadurch eine Schwäche oder Blöße, die hernach auch in andern Fällen böse Folgen hat; […]“.

 

Alles dies sollte man vielleicht bei der Behandlung des „Heimweh“-Romans und anderer Quellen betr. Jung-Stilling berücksichtigen.

 

 


 

Gern nehme ich Ergänzungen, Korrekturen usw. entgegen!