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Vgl. hier:   = Jung-Stilling als Rezensent und Protokollant. „Mich kümmerts nicht, was alle Rezensenten sagen, mir ist die Schmach Christi lieber als ihr Lob.“ < unvollständiger Entwurf > von Petra Mertens-Thurner

 

Jung-Stilling 1798 (ähnlich bereits 1780):
  
"Ich habe einmal den Grundsaz angenommen, daß sich ein Rezensent, als solcher, alles Urtheilens enthalten, und blos den Inhalt einer Schrift anzeigen soll. Denn:
1) Hat ihn niemand zum Richter über die Arbeiten seines freyen Mitbürgers angeordnet und berufen.
2) Kann ein Schriftsteller sehr richtige, und der Rezensent sehr unrichtige Grundsätze haben; da dies nun selten aus den Rezensionen erkannt werden kann, so können die besten Bücher dadurch verachtet, und am Umlauf gehindert werden; und
3) Kann auch Haß und Partheylichkeit mit einwürken und das Gute hindern und das Böse befördern.
Daher überlasse ich nun dem Leser das Urtheil jener anonymischen Schrift, und begnüge mich damit, dazu den Stof an die Hand gegeben zu haben."
  
   
Saltzmann/Salzmann in einem Brief 1807:
"Jede Belehrung von einem Bruder ist mir willkommen, weil ich nur zuviel von mir weiß, wie sehr unser Wissen ein Stückwerk ist, und wie leicht der Irrthum ist, bei den großen und mannichfaltigen Versuchungen, besonders von Seiten unsichtbarer Kräfte, die durch die Vernunft wirken, die uns umgeben. Es kann jeder, in gewissen Fällen, des anderen Hofmeister werden. "
  
   
Johann Heinrich Joseph Düntzer, 1894:
"Die vier Briefe, die er [= Goethe] aus Sesenheim an den auf die Rückkehr dringenden Salzmann während seines mehr als vierwöchentlichen Aufenthaltes schrieb, sind [...] eingehend behandelt. Es zeugt von einem nichts weniger als feinen sittlichen Gefühl, wenn man das in ihnen sich schmerzlich ergießende Bekenntnis seiner Schuld nur als Geständnis der Verführung zu nehmen können geglaubt hat. Wer so stumpfen Sinnes ist [wie Froitzheim], sollte nur ja nicht in Goethes Seele lesen zu können sich einbilden. [...] Wer angesichts der Briefe an Salzmann so etwas für möglich halten kann, hat das Recht verwirkt, in solchen Fragen mitzusprechen."
 

 

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